Alexander Dobrindt, Vergesellschaftung Berlin

Vergesellschaftung Berlin: Dobrindt plant hohe Hürden

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 12:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundesinnenministerium will Vergesellschaftungen an den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert binden. Damit geraten die Pläne von Linken, Grünen und SPD für große Wohnungsbestände in Berlin unter zusätzlichen Druck.

Berlin plant 16 Milliarden Euro

  • Linke, Grüne und SPD wollen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin vergesellschaften.
  • Die Parteien kalkulieren für Entschädigungen mit Kosten von 16 Milliarden Euro.
  • Linken-Chef Luigi Pantisano hält ein solches Bundesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht für nicht haltbar.
In einem Volksentscheid sprachen sich die Berliner für eine Vergesellschaftung aus. (Archivbild) - Bild: Paul Zinken/dpa

Dobrindt will Vergesellschaftungen gesetzlich erschweren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant ein Investitionsschutzgesetz, das Vergesellschaftungen wie jene der Berliner Linken deutlich erschweren soll. Nach Angaben seines Ministeriums müsste eine Landesregierung dafür unter anderem eine zwingende Notwendigkeit nachweisen und alle anderen Mittel zur Schaffung von Wohnraum ausgeschöpft haben.

Entschädigung soll sich am Verkehrswert orientieren

Eine Enteignung soll nach den bislang bekannt gewordenen Plänen unmittelbar in Geld und vor allem zum Verkehrswert entschädigt werden, der durch ein Gutachten ermittelt wird. Dobrindt sagte der Bild-Zeitung, die Bundesregierung werde mit dem Gesetz deutlich machen, dass ein „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Berliner Parteien planen 16 Milliarden Euro

Die Pläne dürften das Vorhaben von Linken, Grünen und SPD erschweren, große private Wohnungsbestände in Berlin zu vergesellschaften. Laut ihrem Sondierungspapier wollen die Parteien private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen erfassen und rechnen mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro.

Pantisano kritisiert Bundesregierung

Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der schwarz-roten Bundesregierung vor, die Interessen der Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia über die der Mieterinnen und Mieter zu stellen. Er erklärte, ein solches Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, und forderte die Bundes-SPD auf, sich zwischen den Interessen der Konzerne und denen der Mieter zu entscheiden.

Das geplante Investitionsschutzgesetz zielt auf einen Konflikt, der in Berlin seit dem Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände politisch und rechtlich umkämpft ist. Linke, Grüne und SPD wollen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen erfassen und kalkulieren mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Dobrindts Vorstoß würde die Berliner Pläne nicht unmittelbar aufheben, könnte ihre rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen aber deutlich verschärfen.

Im Mittelpunkt stehen zwei gegensätzliche Auslegungen des Eigentums- und Sozialstaatsprinzips. Die Berliner Befürworter einer Vergesellschaftung berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum ermöglicht. Der Bund will dagegen gesetzlich festlegen, dass eine solche Maßnahme nur als letztes Mittel zulässig ist und eine Entschädigung zum Verkehrswert fällig wird.

Rechtliche und finanzielle Folgen

Für Berlin wäre insbesondere die geforderte Vorabprüfung aller milderen Mittel folgenreich. Die Landesregierung müsste darlegen, warum Neubau, Förderung oder andere wohnungspolitische Instrumente nicht ausreichen. Zugleich könnte eine Entschädigung zum Verkehrswert die bisherige Kalkulation von 16 Milliarden Euro erheblich verändern, falls Gutachten höhere Werte ergeben.

Der Streit dürfte deshalb auf mehreren Ebenen weitergehen: politisch bei der Bildung einer Berliner Regierung, gesetzgeberisch im Bund und verfassungsrechtlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das, dass die Debatte über große Wohnungsbestände, Mieterschutz und den Einsatz öffentlicher Milliarden vorerst fortgesetzt wird.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Stern: „Wohnungen: Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen“ (25.10.2026)

Der Beitrag berichtet wie die dpa-Meldung über die geplanten Nachweise einer zwingenden Notwendigkeit und eine Entschädigung zum Verkehrswert. Er hebt zudem den Zusammenhang mit der laufenden Regierungsbildung in Berlin hervor.

ntv: „Dobrindt will "Vergesellschaftungs-Fetisch" beenden“ (25.10.2026)

Der Artikel nennt neben den drei zentralen Vorgaben weitere Einzelheiten zu den Berliner Sondierungsplänen, darunter Ausnahmen für Genossenschaften und bestimmte Neubauten. Damit liegt sein Schwerpunkt stärker auf dem Umfang der geplanten Berliner Maßnahme, während die dpa-Meldung die rechtlichen Hürden des Bundesgesetzes in den Mittelpunkt stellt.

Übereinstimmend steht fest, dass Dobrindts Vorhaben die Berliner Vergesellschaftungspläne erschweren soll. Unterschiede ergeben sich vor allem bei den zusätzlichen Details zu Ausnahmen und wohnungspolitischen Begleitmaßnahmen.

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