Disziplinarklagen gegen AfD-Mann Jens Maier erhoben
16.08.2023 - 18:11:19Sachsens Justizministerium hat eine Disziplinarklage gegen den frĂŒheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier erhoben. Ihm wird die Verletzung von Dienstpflichten in seinem frĂŒheren Richteramt am Landgericht Dresden vorgeworfen, teilte das Ministerium mit.
Der sĂ€chsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwĂŒrdiger ReprĂ€sentant der Justiz mehr sein, hatte Sachsens Justizministerin Katja Meier (GrĂŒne) argumentiert. «Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulĂ€ssigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sĂ€chsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schĂŒtzen», erklĂ€rte die Justizministerin.
Maier: Breivik «aus Verzweiflung» zum Massenmörder geworden
Die Disziplinarklage bezieht sich auf ĂuĂerungen von Jens Maier noch vor seiner Wahl in den Bundestag - 2017 habe er ĂŒber die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geĂ€uĂert, dieser sei «aus Verzweiflung» zum Massenmörder geworden. Ăber die ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite geschrieben: «GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!».
«Richterinnen und Richter haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und fĂŒr deren Erhaltung einzutreten. Sie haben sich zudem innerhalb und auĂerhalb ihres Amtes, auch bei politischer BetĂ€tigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre UnabhĂ€ngigkeit nicht gefĂ€hrdet wird, und unterliegen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswĂŒrdigem Verhalten», teilte das Ministerium mit.
Die Klage wurde bei dem am Leipziger Landgericht ansĂ€ssigen Dienstgericht fĂŒr Richter erhoben. Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) will am 5. Oktober ĂŒber den Fall Jens Maier verhandeln. Er wehrt sich gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts, mit dem seine Versetzung in den Ruhestand fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€rt wurde.


