Elektro-Fußfessel, Opfer

Elektro-Fußfessel soll Opfer hĂ€uslicher Gewalt schĂŒtzen

23.08.2025 - 12:49:59

Vom TĂ€ter geschlagen, vergewaltigt oder gar getötet – die Zahlen hĂ€uslicher Gewalt sind alarmierend. Die Bundesregierung will Opfer besser schĂŒtzen und mit der elektronischen Fußfessel Leben retten.

  • Hubig will eine bundesweite Regelung auf den Weg bringen. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa

    Michael Kappeler/dpa

  • Kommt der TĂ€ter zu nah, sollen Opfer und Polizei einen Hinweis bekommen. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa

    Andreas Arnold/dpa

Hubig will eine bundesweite Regelung auf den Weg bringen. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpaKommt der TĂ€ter zu nah, sollen Opfer und Polizei einen Hinweis bekommen. (Symbolbild) - Foto: Andreas Arnold/dpa

Opfer von hĂ€uslicher Gewalt sollen durch eine elektronische Fußfessel fĂŒr den TĂ€ter kĂŒnftig besser geschĂŒtzt werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Familiengerichte kĂŒnftig die TĂ€ter zum Tragen eines solchen GerĂ€ts zur Standortbestimmung verpflichten können. «Unser Staat muss mehr tun gegen hĂ€usliche Gewalt», sagte Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Samstag. «Wir mĂŒssen insbesondere Frauen besser schĂŒtzen.» 

NĂ€hert sich der TĂ€ter, wird das Opfer ĂŒber ein EmpfangsgerĂ€t gewarnt und «kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder UnterstĂŒtzung suchen», heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die Funke Mediengruppe darĂŒber berichtet. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein TĂ€ter nĂ€hert. 

Ministerin: Fußfesseln flĂ€chendeckend einsetzen

«Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen», sagte Hubig. «Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Wir dĂŒrfen uns an diese brutale Gewalt nicht gewöhnen. Wir mĂŒssen hĂ€usliche Gewalt entschlossen bekĂ€mpfen.» Elektronische Fußfesseln könnten Leben retten. «Es ist an der Zeit, dass wir dieses Instrument auch in Deutschland flĂ€chendeckend einsetzen, um insbesondere Frauen vor hĂ€uslicher Gewalt zu schĂŒtzen.»

Opfer frĂŒher warnen 

Im Gesetzentwurf heißt es: «Die EinfĂŒhrung der elektronischen AufenthaltsĂŒberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden.» Es könne nicht nur das Opfer frĂŒher gewarnt werden, sondern auch TĂ€ter könnten sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie ĂŒberwacht werden. «Insgesamt kann dies zur Rettung von Leib und Leben der Opfer beitragen», heißt es in dem Entwurf. 

Die Fußfessel soll bei sogenannten HochrisikofĂ€llen und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Die Richter sollen sie zunĂ€chst fĂŒr höchstens ein halbes Jahr anordnen dĂŒrfen. Eine VerlĂ€ngerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach EinschĂ€tzung der Richter weiter besteht, wie es in dem Entwurf heißt. 

Mehr FĂ€lle von hĂ€uslicher Gewalt bekannt – Rekord 2024 

Mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes soll eine bundesweite Regelung geschaffen werden. Mehr als 250.000 Menschen sind 2023 Opfer von hĂ€uslicher Gewalt geworden, wie aus dem Bundeslagebild HĂ€usliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgeht. Experten gehen von einer Dunkelziffer nicht gemeldeter FĂ€lle aus. Der Großteil der Betroffenen von hĂ€uslicher Gewalt sind Frauen, die ĂŒberwiegende Mehrheit der TatverdĂ€chtigen sind mĂ€nnlich. 

Zahlen fĂŒr 2024 zu hĂ€uslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Laut einem Bericht der «Welt am Sonntag» gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.

Vorbild Spanien 

Die PlĂ€ne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der EinfĂŒhrung der elektronischen Fußfessel fĂŒr TĂ€ter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf

Hubig will auch einfĂŒhren, dass Familiengerichte die TĂ€ter kĂŒnftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Zudem sollen Familienrichter AuskĂŒnfte aus dem Waffenregister anfordern dĂŒrfen. Das Ziel dabei: Eine bessere EinschĂ€tzung der Bedrohungslage. Auch solle der Strafrahmen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

@ dpa.de