«Er hasste den Westen»: Höchststrafe fĂŒr Terroranschlag
01.06.2026 - 14:09:49 | dpa.deOhne sichtbare Regung nahm Mahmoud M. sein Urteil hin, die nach deutschem Recht höchstmögliche Strafe. FĂŒr den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der AttentĂ€ter in DĂŒsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Â
Das dortige Oberlandesgericht sprach den 36-jĂ€hrigen Syrer wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.Â
«Er hasste den Westen.» Jedem der vier Opfer sprach das Gericht 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. «Nur durch das schnelle Eingreifen der RettungskrĂ€fte haben alle ĂŒberlebt», betonte der Richter.Â
Schon in Syrien IS-Mitglied
Mahmoud M. sei schon in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen und habe den Treueid auf den IS-Kalifen geschworen. Er sei in einem Scharia-Camp ausgebildet worden und habe eine Kalaschnikow erhalten. «Der Angeklagte stand eineinhalb Jahre als bewaffneter KĂ€mpfer in den Reihen des IS», berichtete der Richter. Er sei davon ĂŒberzeugt gewesen, UnglĂ€ubige töten zu dĂŒrfen.
Die Vermutung, er sei als sogenannter SchlĂ€fer nach Deutschland gekommen, um hier zu gegebener Zeit einen Anschlag zu begehen, sah der Senat aber als nicht erwiesen an. Vielmehr sei seine IS-Mitgliedschaft in der TĂŒrkei geendet.Â
In Deutschland habe er dann spĂ€testens mit der Aufnahme seines Bekenner-Videos versucht, erneut IS-Terrorist zu werden. Das Video sei aber vom IS nicht veröffentlicht worden, der IS habe sich nicht zu dem Anschlag bekannt. Es sei zudem unklar, ob der Kontaktmann des Syrers, dem er das Video schickte, tatsĂ€chlich ein IS-Terrorist ist.Â
«Reue» erst zum SchlussÂ
Die Reue, die der Angeklagte erst in seinem Schlusswort bekundet hat, nahm ihm das Gericht nicht ab: «Er mag seine Strafe bereuen, aber nicht seine Tat.» Vielmehr sei er wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung weiterhin gefĂ€hrlich. Sie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit. Deshalb lĂ€gen die Voraussetzungen fĂŒr die Sicherungsverwahrung vor.
Die Verbrechen, die der Angeklagte nach eigener Aussage bereits in Syrien beging, habe das Gericht ausgeklammert, auch wenn sie seine Neigung zur Gewalt bekrĂ€ftigten.Â
In der Untersuchungshaft hatte der 36-JĂ€hrige berichtet, er habe in Syrien seinen Halbbruder im Auftrag des IS getötet und einen Mann, der sich an einem See an seinen Sachen zu schaffen gemacht hatte. Zudem habe er eine Handgranate auf das Haus seines Onkels geworfen.Â
In seinem letzten Wort hatte Mahmoud M. um eine zweite Chance gebeten. «Ihren Opfern wollten sie keine zweite Chance geben, die sollten sterben», sagte der Richter. Derzeit hieĂe eine zweite Chance fĂŒr ihn, wieder zu töten.
Opfer: Höchststrafe fĂŒhlt sich gut anÂ
Sarah S. (27) war als erstes Opfer vom Angeklagten angegriffen worden. Sie hat jeden Prozesstag im Hochsicherheitstrakt verfolgt. «Auf der einen Seite fĂŒhlt sich die Höchststrafe gut an, auf der anderen Seite wird die Tat mich dennoch mein Leben lang verfolgen. Ich bin weiter in Therapie», sagte sie nach der UrteilsverkĂŒndung der dpa. «Mein Leben wird nie wieder wie vorher sein.»Â
Ihre AnwĂ€ltin Stefanie Höke kĂŒndigte eine weitere Spendenaktion fĂŒr die Opfer an: «Vom Angeklagten können wir nichts erwarten.» Alle Opfer seien weiterhin arbeitsunfĂ€hig, sagte die Nebenklagevertreterin.Â
Die Behörden mĂŒssten sich den Vorwurf machen lassen, die ihnen vorliegenden IS-Mitgliederlisten nicht oder nicht ausreichend ĂŒberprĂŒft zu haben. Denn der Name des spĂ€teren AttentĂ€ters finde sich in diesen Listen. Das hĂ€tte schon bei seiner Einreise nach Deutschland 2023 auffallen sollen.Â
Verteidiger verwiesen auf schwere Kindheit
Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie hatten maximal zwölf Jahre Haft beantragt.Â
Doch das Gericht fĂŒhrte aus, die Depression reiche fĂŒr eine Straf- oder Schuldminderung nicht aus. Die zahlreichen AktivitĂ€ten, mit denen der Syrer den Anschlag vorbereitet habe, sprĂ€chen gegen eine entsprechend schwere Depression.Â
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefĂ€hrlich verletzt worden.Â
Der Angreifer habe dabei «Allahu akbar» gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des FuĂballvereins Arminia Bielefeld. Weil einige von ihnen Widerstand leisteten und den AttentĂ€ter verprĂŒgelten, hatte der seinen Anschlag abgebrochen und war geflĂŒchtet.
Einen Tag spĂ€ter, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei DĂŒsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet. Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden, im Prozess aber zunĂ€chst geschwiegen und das Verbrechen erst in seinem Schlusswort eingerĂ€umt.Â
Deutliche Worte des Psychiaters
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. DafĂŒr habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei krĂ€nkbar, intolerant und gewaltbereit.Â
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer in der Untersuchungshaft abgelehnt. Er wolle an seinen Werten festhalten.Â
Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Ein Verteidiger kĂŒndigte an, Revision einzulegen.
