Geiselnahme, GefÀngnis

Nach Geiselnahme im GefÀngnis: Urteil gegen Halle-AttentÀter

27.02.2024 - 10:54:33

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde der AttentÀter schon zur Höchststrafe verurteilt. Jetzt hat er eine weitere Strafe bekommen.

Der AttentĂ€ter von Halle ist wegen Geiselnahme im GefĂ€ngnis Burg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Er habe sich der Geiselnahme, des unerlaubten FĂŒhrens und des Herstellens einer Schusswaffe schuldig gemacht, entschied das Landgericht Stendal. Zudem muss der 32-JĂ€hrige an zwei Justizvollzugsbedienstete, die er in seine Gewalt brachte, Schmerzensgeld und an einen von ihnen Verdienstausfall zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32 Jahre alte Stephan Balliet bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunĂ€chst nicht haben.

Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jĂŒdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stĂŒrmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Richterin: Abgeklagter psychisch schwer gestörter Mensch

Der Angeklagte folgte der UrteilsbegrĂŒndung aufmerksam. Weitgehend wirkte er emotionslos, teils hatte er ein LĂ€cheln im Gesicht. Weil er als gefĂ€hrlich gilt, saßen hinter ihm vier maskierte SpezialkrĂ€fte der Justiz. Der Prozess fand in Magdeburg in einem Hochsicherheitssaal statt.

Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden sprach von erheblicher krimineller Energie des Angeklagten, der in der Haft aus diversen AlltagsgegenstĂ€nden einen Schussapparat gebastelt hatte. Nacheinander nahm er zwei Bedienstete als Geiseln. Als er am 12. Dezember 2022 zur Nacht in seiner Zelle eingeschlossen werden sollte, forderte er von einem Bediensteten, ihm TĂŒren und Tore Richtung Freiheit zu öffnen. Der HĂ€ftling sei als gefĂ€hrlich bekannt gewesen und habe zu schießen gedroht. Er habe auch im Countdown heruntergezĂ€hlt sowie einen Warnschuss abgegeben. Die Tat habe er schließlich beendet, als klar geworden sei, dass sich die Tore Richtung Freiheit schließlich doch nicht öffnen wĂŒrden.

Die Vorsitzende Richterin verwies in der UrteilsbegrĂŒndung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-JĂ€hrige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich grĂ¶ĂŸeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin. Zudem habe er deutlich gemacht, dass er sein Ziel, in Freiheit zu gelangen, nicht aufgegeben habe.

Schmerzensgeld fĂŒr die Geiseln

Die beiden Geiseln seien zwar nicht körperlich verletzt worden. Sie hÀtten aber psychische SchÀden erlitten, sagte die Vorsitzende Richterin. Eine Geisel soll 8000 Euro Schmerzensgeld erhalten, die andere 15.000 Euro sowie 2262 Euro Verdienstausfall. Die Vorsitzende Richterin betonte, den beiden MÀnnern sei keine Mitschuld an der Geiselnahme zuzurechnen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjĂ€hrige Haftstrafe fĂŒr den 32-JĂ€hrigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem PlĂ€doyer darauf, ein Strafmaß zu fordern. Das Gericht verhĂ€ngte in seinem Urteil vom Dienstag keine Sicherungsverwahrung.

Sicherungsverwahrung aus frĂŒherem Urteil

Der Angeklagte befinde sich ohnehin in zeitlich unbeschrĂ€nkter Haft, eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde bereits im ersten Urteil angeordnet. Dem SicherungsbedĂŒrfnis der Allgemeinheit sei damit nachgekommen. Bei der Sicherungsverwahrung bekommen die weiter als gefĂ€hrlich eingestuften StraftĂ€ter mehr Platz und grĂ¶ĂŸere Freiheiten als in Haft. Die Gesellschaft wird aber weiterhin vor ihnen geschĂŒtzt.

Balliet sitzt kĂŒnftig in einem GefĂ€ngnis in ThĂŒringen ein. Der Justizvollzug Sachsen-Anhalt fĂŒhrte gleich nach dem Urteil eine Sicherheitsverlegung des 32-JĂ€hrigen in die Justizvollzugsanstalt Tonna im Landkreis Gotha durch, wie das Justizministerium in Magdeburg mitteilte.

Nach der Geiselnahme hatte er in verschiedenen GefĂ€ngnissen gesessen. Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA WolfenbĂŒttel verlegt. Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-JĂ€hrige wieder nach Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz. Von dort aus wurde er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen.

Im GefĂ€ngnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-JĂ€hrige nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen AusbrĂŒchen. Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten geben. Er gilt als nicht behandlungsfĂ€hig und nicht behandlungsbereit.

@ dpa.de