Weltraumgesetz gibt Bundeswehr Vorrang bei privaten Satellitendaten
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 10:50 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Bundesregierung will der Bundeswehr mit dem geplanten Weltraumgesetz weitreichende Zugriffsrechte auf private Weltraumaktivitäten geben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesforschungsministeriums hervor, über den das Magazin Politico berichtet.
Bundeswehr könnte Leistungen anfordern
Dem Entwurf zufolge soll die Bundeswehr Leistungen privater Weltraumakteure anfordern können, wenn dies für Verteidigungszwecke erforderlich ist, insbesondere zur Abwendung einer von außen drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes. Der Zugriff soll auf das „unerlässliche Maß“ beschränkt bleiben.
Private Unternehmen sollen dafür mindestens eine kostendeckende Entschädigung zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge erhalten. Betroffen sein könnten etwa Satellitendaten oder Aufklärungsbilder.
Aufsicht soll Eingriffe ermöglichen
Der Entwurf orientiert sich an den Eckpunkten für ein Weltraumgesetz, die die Ampelregierung im September 2024 veröffentlicht hatte. Während damals auch Bevölkerungsschutz- und andere Sicherheitsbehörden berücksichtigt worden waren, ist der Zugriffsanspruch im aktuellen Entwurf auf die Bundeswehrverwaltung beschränkt.
Eine einzelne zuständige Behörde soll künftig die Aufsicht über Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen führen. Sie könnte unter anderem die Steuerung eines Weltraumgegenstands vorübergehend übernehmen oder den Betrieb einer Starteinrichtung beziehungsweise die Durchführung einer Weltraumaktivität untersagen.
Zuständigkeit weiterhin offen
Welche Behörde Genehmigung, Überwachung und Durchsetzung übernehmen soll, ist noch nicht festgelegt. Das Gesetz befindet sich in der Ressortabstimmung und soll nach aktuellem Plan noch im Oktober vom Kabinett beschlossen werden.
Es soll erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für private Raumfahrtaktivitäten in Deutschland schaffen. Staatliche Weltraumaktivitäten fallen nicht unter die Regelung.
Der geplante Vorrang der Bundeswehr steht im Zusammenhang mit der wachsenden militärischen Bedeutung weltraumgestützter Infrastruktur. Satelliten liefern unter anderem Kommunikations-, Navigations- und Aufklärungsleistungen; ihr Ausfall kann die Handlungsfähigkeit moderner Streitkräfte deutlich beeinträchtigen.
Deutschland versucht deshalb, eigene Fähigkeiten und ein belastbares industrielles Ökosystem aufzubauen. Dazu zählen widerstandsfähige Satellitennetze, schnelle Ersatzsysteme, eigene Startmöglichkeiten und Unternehmen aus der sogenannten New-Space-Branche. Private Anbieter werden damit zugleich zu sicherheitsrelevanten Partnern des Staates.
Rechte des Staates und Planungssicherheit für Unternehmen
Der Entwurf verbindet diesen strategischen Bedarf mit Eingriffsbefugnissen: Im Verteidigungsfall könnte die Bundeswehr private Leistungen wie Satellitendaten oder Aufklärungsbilder anfordern. Die vorgesehene Begrenzung auf das unerlässliche Maß und eine marktangemessene, mindestens kostendeckende Entschädigung sollen den Zugriff rechtlich einhegen.
Für Unternehmen bleiben Genehmigung, Aufsicht und Durchsetzung zentrale praktische Fragen. Eine einheitliche zuständige Behörde könnte Verfahren bündeln und bei Gefahren auch den Betrieb von Anlagen oder Weltraumaktivitäten untersagen. Zugleich muss der Rechtsrahmen Investitionen ermöglichen, ohne sicherheitsrelevante Abhängigkeiten oder unklare Haftungsrisiken zu schaffen.
Was das Gesetz für Deutschland bedeutet
Der Entwurf würde erstmals verbindliche Regeln für private Raumfahrtaktivitäten in Deutschland schaffen, während staatliche Aktivitäten außerhalb des Gesetzes bleiben. Entscheidend für die weitere Debatte werden daher die genaue Definition des Verteidigungsfalls, die Zuständigkeit der Aufsicht und die Berechnung der Entschädigung sein.
