Mehr Chancen fĂŒr Diesel-KlĂ€ger - BGH Ă€ndert Leitlinien
26.06.2023 - 12:41:21FĂŒr tausende DieselklĂ€ger gibt es nun mehr Aussicht auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Montag, dass AutokĂ€ufer, in deren Dieselfahrzeug eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung wie etwa das sogenannte Thermofenster verbaut ist, Anspruch auf EntschĂ€digung haben - sofern die Autobauer fahrlĂ€ssig gehandelt haben. Thermofenster steuern den AbgasausstoĂ je nach AuĂentemperatur.
Bisher war ein Thermofenster aus Sicht des BGH keine von den Herstellern vorsĂ€tzlich und bewusst zur TĂ€uschung des tatsĂ€chlichen SchadstoffausstoĂes verbaute Schummelsoftware - und daher auch kein Grund fĂŒr Schadenersatz.
Ein Urteil des EuropÀischen Gerichtshofes (EuGH) vom MÀrz dieses Jahres zwang den Diesel-Senat nun zum Umdenken. Autofahrern kann nun ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn sie ohne ihr Wissen ein Auto mit einem im Motor verbauten Thermofenster kauften. Autobesitzer hatten gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen geklagt.
Thermofenster stecken in Millionen von Dieselautos und decken unterschiedliche Temperaturbandbreiten ab, in denen sie die RĂŒckfĂŒhrung der Abgase drosseln oder gar ganz abschalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Technologie gebilligt. Autohersteller hatten sich zudem stets darauf berufen, dass diese FunktionalitĂ€ten dem Schutz des Motors dienen. Kritiker sahen darin eine TĂ€uschung des Verbrauchers ĂŒber den tatsĂ€chlichen AusstoĂ von Schadstoffen.


