Seehofer, Scholz und Merkel Zeugen im Afghanistan-Ausschuss
07.11.2024 - 05:30:38StaatssekretĂ€re aus verschiedenen Ministerien, die sich regelmĂ€Ăig zur aktuellen Lage austauschen, aber keine Entscheidungen treffen. Ein ĂŒber Monate ungelöster Dauerkonflikt zwischen Innenministerium und AuswĂ€rtigem Amt. Das sind nur zwei von mehreren strukturellen Problemen, die der Afghanistan-Untersuchungsausschuss des Bundestages zutage gefördert hat.Â
Das Gremium, das die UmstĂ€nde der hektischen deutschen Evakuierung aus Kabul im August 2021 und die Aufnahme afghanischer OrtskrĂ€fte unter die Lupe nimmt, tagt in Sitzungswochen immer donnerstags. Bisher ist das öffentliche Interesse ĂŒberschaubar - wohl auch weil mit dem Ukraine- und dem Nahost-Krieg neue Krisen die Schlagzeilen bestimmen.Â
Ausschuss befragt frĂŒhere Mitglieder des letzten Merkel-Kabinetts
Mit der Befragung von Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als Zeuge an diesem Donnerstag neigt sich die Beweisaufnahme langsam dem Ende zu. Nach Seehofer wollen die Abgeordneten, die am Ende einen Bericht mit Empfehlungen fĂŒr effizientere AblĂ€ufe in Krisenlagen verfassen sollen, bis Weihnachten noch mehrere ehemalige und aktuelle Kabinettsmitglieder befragen. Dazu zĂ€hlen - Stand jetzt - auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Altkanzlerin Angela Merkel (CDU), die frĂŒhere Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Ex-AuĂenminister Heiko Maas (SPD).
Seehofer wird wohl vor allem Fragen zu den von ihm forcierten letzten Abschiebungen nach Afghanistan vor der MachtĂŒbernahme durch die Taliban in Kabul beantworten mĂŒssen. Zudem wollen die Abgeordneten von dem Polit-PensionĂ€r wissen, weshalb das von ihm damals geleitete Ministerium bei der Aufnahme von OrtskrĂ€ften der Bundeswehr und ehemaligen Mitarbeiter anderer deutscher Institutionen aus Afghanistan im Sommer 2021 auf umfangreichen SicherheitsprĂŒfungen bestand. Das hat den Prozess der Aufnahme stark verlangsamt.Â
Aufwendige PrĂŒfung oder rasche Aufnahme?
Das AuswĂ€rtige Amt beharrte zwar bis zur letzten Minute darauf, die deutsche Botschaft in Kabul geöffnet zu halten, sprach sich aber fĂŒr ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren fĂŒr OrtskrĂ€fte mit einer Visaerteilung bei Ankunft aus.
Im Juni 2021 gab es eine Abfrage bei den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung, um herauszufinden, wie viele OrtskrĂ€fte seit 2013 - diesen Zeitraum hatte Merkel festgelegt - fĂŒr die verschiedenen deutschen Institutionen tĂ€tig waren und damit theoretisch fĂŒr eine Aufnahme infrage kĂ€men. Das AuswĂ€rtige Amt meldete zunĂ€chst 59 Afghanen an, das Verteidigungsministerium 1.300 OrtskrĂ€fte mit Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr, das Entwicklungsministerium kam auf mehr als 3.500 ehemalige und aktuelle lokale Mitarbeiter. Das Innenministerium schĂ€tzte, da einige schon Zusagen erhalten hĂ€tten, sei mit maximal 70 weiteren AntrĂ€gen zu rechnen.Â
Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilt, hat die Bundesregierung insgesamt in den laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan die Einreise von ĂŒber 36.000 gefĂ€hrdeten Afghaninnen und Afghanen einschlieĂlich ihrer Familienangehörigen ermöglicht. Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms lĂ€gen derzeit fĂŒr 3.082 Afghanen inklusive Angehöriger Aufnahmezusagen vor, davon seien 682 mittlerweile eingereist.
«Es soll insbesondere ausgeschlossen werden, dass Personen aufgenommen werden, die eine Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen könnten», teilt eine Sprecherin des Innenministeriums mit. Zu diesen PrĂŒfungen gehören ihren Angaben zufolge seit Juni 2023 auch Befragungen vor der Einreise. Nach Kenntnis der Bundesregierung habe es bisher keine FĂ€lle gegeben, in denen Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm fĂŒr Afghanistan trotz Sicherheitsbedenken und Zweifeln eingereist seien. Sollten solche Bedenken auftauchen, werde die Aufnahmezusage aufgehoben, «sodass die Grundlage fĂŒr eine Visumserteilung zwecks Einreise entfĂ€llt», teilte die Sprecherin mit.Â
Der Bundesregierung seien zudem keine FĂ€lle bekannt, in denen Menschen, die ĂŒber die Aufnahmeprogramme aus Afghanistan eingereist sind, «in Deutschland als GefĂ€hrder oder relevante Person im Bereich der Politisch Motivierten KriminalitĂ€t - Religiöse Ideologie - eingestuft wurden oder dem islamistischen Personenspektrum zugeordnet werden», teilte die Sprecherin auf Nachfrage mit. Von einem «GefĂ€hrder» spricht die Polizei, bei Menschen, denen sie schwere politisch motivierte Straftaten bis hin zu TerroranschlĂ€gen zutraut. Das «islamistische Personenspektrum» ist eine Kategorie, die der Verfassungsschutz verwendet.
Die GrĂŒnen und die FDP waren am 15. August 2021, als die Taliban die afghanische Hauptstadt praktisch ohne Gegenwehr einnahmen, in der Opposition. Die GrĂŒnen-Politikerin Sara Nanni fragte Miguel Berger, damals StaatssekretĂ€r im AuswĂ€rtigen Amt, in einer Sitzung des Ausschusses, welche Entscheidungen die StaatssekretĂ€re der verschiedenen Ministerien denn in ihren Runden zu Afghanistan damals getroffen haben. Seine Antwort: «Also, es ist ja nicht so, dass das Operative einer StaatssekretĂ€rsrunde sich daraus ergibt, dass man am Ende festhĂ€lt: Eins, zwei drei, sondern dass man miteinander spricht und ein gemeinsames VerstĂ€ndnis ĂŒber eine Situation entwickelt.»Â
Zeuge nennt Runde der StaatssekretÀre «informelles Gremium»
Als die FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch vom damaligen StaatssekretĂ€r im Entwicklungsministerium, Martin JĂ€ger, wissen will, ob die Runde ĂŒberhaupt Entscheidungen getroffen oder - bei Problemen - auf die Ministerebene gehoben hĂ€tten, antwortete dieser: «Das war kein Gremium mit einer Entscheidung, wo es Beschlussvorlagen gab.» Auch an einen formalen Verweisungsbeschluss auf die Ministerebene könne er sich nicht erinnern. Sein Fazit: «Das war ein informelles Gremium».
Aus Sicht von Jurisch sind das Erkenntnisse, die fĂŒr die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats sprechen, den ihre Partei schon lĂ€nger fordert. «Klare Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten in der Sicherheitspolitik sind zwingend notwendig», sagt die FDP-Politikerin. Und: «Zeitenwende bedeutet auch aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen.»
Schon wieder organisierte Verantwortungslosigkeit?Â
Die Analyse erinnert an einen Untersuchungsausschuss der zurĂŒckliegenden Wahlperiode. Nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 wurde bekannt, dass ĂŒber den spĂ€teren AttentĂ€ter Anis Amri so hĂ€ufig wie ĂŒber kaum einen anderen radikalen Islamisten im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und LĂ€ndern gesprochen wurde, allerdings, ohne dass entsprechend gehandelt worden wĂ€re. Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien verkehrte in Salafisten-Moscheen, verkaufte Drogen. Bei den Behörden war er unter mehreren Aliasnamen bekannt.Â
Die GrĂŒnen-Innenpolitikerin Irene Mihalic bilanzierte spĂ€ter, nach zahlreichen Zeugenvernehmungen in einem Untersuchungsausschuss, im GTAZ habe damals «eine Art organisierte Verantwortungslosigkeit» geherrscht. Aus Sicherheitskreisen ist zu hören, seit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz habe es im GTAZ einige VerĂ€nderungen gegeben - etwa eine bessere Festlegung klarer ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr einzelne FĂ€lle sowie eine engere Abstimmung operativer MaĂnahmen. Auch werde bei den Sitzungen inzwischen ausfĂŒhrlicher Protokoll gefĂŒhrt.

















