Urteil, Streit

Urteil im Streit AfD gegen Verfassungsschutz am 13. Mai

07.05.2024 - 13:14:27

Wochenlang streiten sich AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht. In einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht ist jetzt aber eine Entscheidung in Sicht.

Nach sieben Verhandlungstagen hat das nordrhein-westfĂ€lische Oberverwaltungsgericht im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz fĂŒr den 13. Mai ein Urteil angekĂŒndigt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck schloss am Mittag die mĂŒndliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren. Bereits am Montag hatte er verkĂŒndet, dass die Sache entscheidungsreif sei. Zuvor hatten sich bis zum Mittag die AnwĂ€lte von AfD und dem Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) nochmals einen Schlagabtausch um lĂ€ngst abgelehnte AntrĂ€ge geliefert.

Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten ĂŒber 470 BeweisantrĂ€gen. Die AfD-Vertreter Ă€ußerten wiederholt ihr UnverstĂ€ndnis ĂŒber die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat mĂŒsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. «Was kann ĂŒberhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen GrundsĂ€tze zu gewĂ€hrleisten?», fragte AfD-Anwalt Christian Conrad. Das Gericht Ă€ußerte sich zu den VorwĂŒrfen nicht.

Roth: AfD hÀtte Zeit nicht genutzt

Der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. «Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre AntrĂ€ge stellen. Das hĂ€tte alles viel frĂŒher im schriftlichen Verfahren beginnen können.» Bei den sich wiederholenden Argumenten ging es unter anderem erneut um den Unterschied zwischen dem deutschen Staatsvolk und dem ethnischen Volksbegriff. Roth verwies zum wiederholten Mal auf die vom Verfassungsschutz benannten Äußerungen von hohen Parteivertretern und MandatstrĂ€gern mit auslĂ€nder- und islamfeindlichem Inhalt oder in denen die Demokratie verunglimpft werde.

Conrad beharrte darauf, dass das OVG diese Einzelmeinungen besser hĂ€tte prĂŒfen mĂŒssen. Entscheidend fĂŒr die Gesamtbewertung der AfD sei deren Arbeit an AntrĂ€gen oder dem Parteiprogramm. EinzelĂ€ußerungen hĂ€tten dafĂŒr keine Relevanz und wĂŒrden sich nicht durchsetzen, sagte der Anwalt. Dem widersprach Roth: «Auch diese einzelnen Äußerungen entfalten ihre Wirkung. Ganz unabhĂ€ngig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen.» Außerdem finde sich im Bundestagswahlprogramm der Partei mit der Forderung nach Abschaffung des Islam-Unterrichts in den Schulen eine Religionsdiskriminierung, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehe, sagte Roth.

Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz

In seinem Schlusswort fragte AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch, wie lange die Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch andauern solle. «Wann reicht es denn?», fragte der ehemalige Berliner Oberstaatsanwalt. FĂŒr die 45.000 AfD-Mitglieder sei das alles ehrenrĂŒhrig. Solange weiterhin Anhaltspunkte bestehen, werde der Verfassungsschutz beobachten und die Öffentlichkeit auch darĂŒber informieren, sagte dessen Anwalt. Das sei alles kein Selbstzweck, sondern diene der Gewinnung von Erkenntnissen.

In dem Berufungsverfahren klĂ€rt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht 2022 bestĂ€tigt. Entsprechend dĂŒrfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klĂ€ren, ob die EinschĂ€tzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist.

Oberverwaltungsgericht als letzte Instanz

In dem seit Jahren andauernden Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt ist das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in MĂŒnster die letzte Tatsacheninstanz. Das bedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als mögliche nĂ€chste und letzte Instanz nimmt nur noch eine reine Rechtskontrolle vor. Die AufklĂ€rung des Sachverhalts durch ein Gericht sowie BeweisantrĂ€ge durch die AfD oder das Bundesamt sind nur bis zum OVG möglich.

AfD-Anwalt Conrad hatte am Montag in der mĂŒndlichen Verhandlung offen erklĂ€rt, dass es der Partei vor dem OVG bereits um das Bundesverwaltungsgericht gehe. «Der Senat ist erfahren genug um zu wissen, dass wir hier viel bereits fĂŒr die nĂ€chste Instanz machen», hatte der Anwalt erklĂ€rt. Die AfD hatte in MĂŒnster zahlreiche BefangenheitsantrĂ€ge gegen die Richter des 5. Senats gestellt. Außerdem gab es ĂŒber 470 BeweisantrĂ€ge. Immer wieder wurde die mĂŒndliche Verhandlung am OVG in MĂŒnster fĂŒr Beratungen unterbrochen.

Erfolg hatte die Partei damit nicht. Die AntrĂ€ge wurden als substanzlos, ungeeignet und zum Teil rechtsmissbrĂ€uchlich zurĂŒckgewiesen.

@ dpa.de