Zuckersteuer, Lars Klingbeil

Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Klingbeils 1,2-Milliarden-Entwurf

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 11:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Entwurf des Finanzministers sah höhere Einnahmen und drei nach Zuckergehalt gestaffelte SteuersĂ€tze vor. In der Regierung stĂ¶ĂŸt das Modell auf Widerstand, weil es vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abweicht.

Bericht: Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer-PlÀne vorerst
Lars Klingbeil und Friedrich Merz (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Das Kanzleramt hat den jĂŒngsten Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer vorerst gestoppt. Der Entwurf sei als „nicht mehrheitsfĂ€hig“ und „nicht abgesprochen“ bewertet worden.

Entwurf mit höheren Einnahmen

Klingbeil hatte nach dem Bericht einen Vorschlag vorgelegt, der Einnahmen von 1,2 Milliarden Euro vorsah. UrsprĂŒnglich waren 450 Millionen Euro erwartet worden.

Aus Regierungskreisen hieß es, die Zuckersteuer solle auf dem Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit beruhen. Der Entwurf des Finanzministeriums weiche davon ab und finde in der Regierung keine Mehrheit.

Drei SteuersÀtze ab Juli 2027

Im Zentrum des Streits zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Klingbeil steht die Besteuerung von GetrĂ€nken mit mehr als fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Der Entwurf sieht demnach drei Stufen vor, die ab dem 1. Juli kommenden Jahres gelten sollten.

Vorgesehen sind 26 Cent je Liter ab fĂŒnf Gramm Zucker pro 100 Milliliter, 32 Cent ab sieben Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm. Damit wĂŒrde die Höhe der Abgabe vom Zuckergehalt des jeweiligen GetrĂ€nks abhĂ€ngen.

Eine Zuckersteuer wird in Deutschland seit Jahren als gesundheitspolitisches und fiskalisches Instrument diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob höhere Preise fĂŒr stark gesĂŒĂŸte GetrĂ€nke den Konsum senken und Hersteller dazu bewegen, Rezepturen zu verĂ€ndern. Der nun vorgelegte Entwurf verbindet diese Lenkungswirkung mit zusĂ€tzlichen Einnahmen fĂŒr den Bundeshaushalt.

Die geplanten drei Stufen wĂŒrden GetrĂ€nke je nach Zuckergehalt unterschiedlich belasten. Entscheidend wĂ€re damit nicht nur, ob ein Produkt grundsĂ€tzlich unter die Steuer fĂ€llt, sondern auch, ob Hersteller die Rezeptur unter eine Schwelle absenken. Zero-GetrĂ€nke sowie weitere im Entwurf genannte Ausnahmen wĂ€ren davon nicht betroffen.

Konflikt ĂŒber Ausgestaltung und Einnahmen

Politisch relevant ist vor allem die Abweichung vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht mit 1,2 Milliarden Euro deutlich höhere Einnahmen vor als ursprĂŒnglich kalkuliert. Zugleich wĂŒrde der geplante Start zum 1. Juli 2027 den Zeitplan gegenĂŒber frĂŒheren Überlegungen vorziehen.

FĂŒr Verbraucher wĂ€ren die SteuersĂ€tze zunĂ€chst keine automatisch feststehenden PreisaufschlĂ€ge. Ob und in welchem Umfang Unternehmen die Abgabe weitergeben, hĂ€ngt von ihrer Preisgestaltung und dem Wettbewerb ab; zusĂ€tzlich könnte Mehrwertsteuer auf den weitergereichten Betrag anfallen. Der politische Streit entscheidet daher nicht nur ĂŒber Staatseinnahmen, sondern auch ĂŒber die konkrete Belastung bestimmter GetrĂ€nke und ĂŒber den Anreiz zur Zuckerreduktion.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

FOCUS online: „Klingbeil-Plan: Zuckersteuer fĂ€llt wohl deutlich kleiner aus als geplant“ (30.09.2026)

Der Artikel beschreibt die drei vorgesehenen Steuerstufen und die Ausnahme fĂŒr GetrĂ€nke, die ausschließlich mit SĂŒĂŸungsmitteln gesĂŒĂŸt sind. Anders als die dts-Meldung legt er den Schwerpunkt auf die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs und darauf, dass sich die Regeln im weiteren Verfahren noch Ă€ndern können.

Deutschlandfunk: „Zuckersteuer soll schon ab Juli kommen und dem Staat knapp eine Milliarde Euro im Jahr bringen“ (30.09.2026)

Der Deutschlandfunk stellt den geplanten Start zum 1. Juli 2027, die Einnahmeerwartung und den Widerstand aus der Union heraus. Er ergÀnzt die dts-Meldung um weitere Ausnahmen und den gesundheitspolitischen Zweck, den Herstellern Anreize zur Senkung des Zuckergehalts zu geben.

Beide BeitrÀge bestÀtigen die zentralen SteuersÀtze und den vorgezogenen Starttermin. Unterschiede liegen vor allem beim Schwerpunkt: WÀhrend die dts-Meldung die Blockade im Kanzleramt hervorhebt, beleuchten die anderen BeitrÀge stÀrker Produktgruppen, Ausnahmen und die noch offene weitere Gesetzesabstimmung.

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