Zuckersteuer, Lars Klingbeil

Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Entwurf

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil fĂŒr eine Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke. Der Vorschlag sei in dieser Form innerhalb der Regierung nicht mehrheitsfĂ€hig.

Das Kanzleramt hat den Gesetzentwurf zur EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer vorerst gestoppt. (Symbolbild)  - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Das Kanzleramt hat den Gesetzentwurf zur EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer vorerst gestoppt. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) fĂŒr eine Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke.

Vorschlag findet keine Mehrheit

Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfĂ€hig“, hieß es aus Regierungskreisen. Damit wird die geplante Abgabe zunĂ€chst nicht weiterverfolgt.

Entwurf zur ZuckergetrÀnkesteuer

Der Entwurf des Bundesfinanzministers sieht eine Steuer auf zuckerhaltige GetrÀnke vor. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung sind nach dem vorlÀufigen Stopp zunÀchst offen.

Steuerpolitik trifft Gesundheitspolitik

Der vorerst gestoppte Entwurf steht fĂŒr einen politischen Zielkonflikt: Die Bundesregierung wollte mit einer Abgabe auf stark gezuckerte GetrĂ€nke zusĂ€tzliche Einnahmen erzielen und zugleich Hersteller zu weniger Zucker in ihren Rezepturen bewegen. Nach den zuletzt bekannt gewordenen Planungen sollte die Steuer ab Juli 2027 gelten und je nach Zuckergehalt zwischen 26 und 38 Cent je Liter betragen.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur der Preis an der Kasse. Eine solche Abgabe kann den Konsum zuckerhaltiger GetrĂ€nke verteuern und damit einen Anreiz fĂŒr Reformulierungen schaffen. Zugleich hĂ€ngt ihre Wirkung davon ab, ob Hersteller die Belastung vollstĂ€ndig weitergeben, Produkte anpassen oder Verbraucher auf andere GetrĂ€nke ausweichen.

Bedeutung fĂŒr Haushalt und Verbraucher

FĂŒr den Bundeshaushalt standen zuletzt Einnahmen von ungefĂ€hr einer Milliarde Euro jĂ€hrlich im Raum. FĂŒr Verbraucher wĂ€ren vor allem klassische Limonaden, gesĂŒĂŸte Eistees und bestimmte FruchtgetrĂ€nke betroffen gewesen; zuckerfreie GetrĂ€nke sowie mehrere alkoholfreie Produkte sollten nach dem damaligen Entwurf ausgenommen bleiben.

Der Stopp im Kanzleramt verschiebt zunĂ€chst den Zeitplan und macht deutlich, dass die Maßnahme politisch nicht ausreichend abgestimmt ist. FĂŒr Haushalte bedeutet das kurzfristig: Es gibt weder eine beschlossene Steuer noch feststehende PreisaufschlĂ€ge. Ob, wann und in welcher Form ein neuer Vorschlag vorgelegt wird, hĂ€ngt von der weiteren Einigung innerhalb der Bundesregierung und dem anschließenden Gesetzgebungsverfahren ab.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Tagesspiegel: „Eine sĂŒĂŸe Milliarde: So will Klingbeil zuckerhaltige GetrĂ€nke besteuern“ (01.10.2026)

Der Bericht habe die bis dahin bekannten Eckpunkte des Entwurfs bestĂ€tigt: Die Steuer solle ab Juli 2027 gelten, ab fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen und rund eine Milliarde Euro jĂ€hrlich einbringen. Anders als die aktuelle dpa-Meldung habe der Artikel den Inhalt des vorerst gestoppten Entwurfs und die vorgesehenen Ausnahmen in den Mittelpunkt gestellt; offen bleibe nun, ob diese Regelungen politisch weiterverfolgt wĂŒrden.

Deutschlandfunk: „Bundesfinanzministerium Zuckersteuer soll schon ab Juli kommen und dem Staat knapp eine Milliarde Euro im Jahr bringen“ (30.09.2026)

Der Bericht habe die geplante EinfĂŒhrung zum 1. Juli 2027, die erwarteten Einnahmen und die Staffelung nach dem Zuckergehalt dargestellt. Als zusĂ€tzlichen Schwerpunkt habe er den Widerstand aus CDU und CSU sowie die noch laufende Abstimmung mit Ministerien und LĂ€ndern genannt; die aktuelle Meldung verschiebe den Fokus nun auf die vorlĂ€ufige politische Blockade im Kanzleramt.

Beide Berichte hĂ€tten die finanziellen und gesundheitspolitischen Ziele des Vorhabens hervorgehoben, wĂ€hrend die aktuelle Meldung den fehlenden RĂŒckhalt in der Bundesregierung betone. Offen bleibe insbesondere, ob ein ĂŒberarbeiteter Entwurf vorgelegt werde und welche Ausnahmen oder SteuersĂ€tze dann gelten könnten.

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