Zuckersteuer, Thorsten Frei

Zuckersteuer: Thorsten Frei fordert Fristen fĂŒr Hersteller

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Thorsten Frei fordert lĂ€ngere Fristen fĂŒr Hersteller, bevor die geplante Abgabe auf gezuckerte GetrĂ€nke greift. Die Koalitionsfraktionen mĂŒssen den Entwurf nun beraten; zugleich steht die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Mittelpunkt.

Steuerregeln und Einnahmen

  • Thorsten Frei verlangt Übergangsfristen fĂŒr GetrĂ€nkehersteller, die ihre Rezepturen Ă€ndern mĂŒssen.
  • Die Steuer soll GetrĂ€nke ab mindestens fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter erfassen.
  • Der Bund erwartet 690 Millionen Euro im kommenden Jahr und 925 Millionen Euro fĂŒr 2028.
Die Koalition will eine Extra-Steuer auf gezuckerte GetrĂ€nke einfĂŒhren - bei Details gibt es aber auch nach dem Kabinettsbeschluss offenbar noch GesprĂ€chsbedarf. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Thorsten Frei fordert Fristen fĂŒr Zuckersteuer

Unionsfraktionschef Thorsten Frei verlangt Änderungen am Entwurf fĂŒr die geplante Steuer auf gezuckerte GetrĂ€nke. Die Hersteller sollen Übergangsfristen erhalten, damit sie ihre Rezepturen anpassen können.

Warnung vor höheren Preisen

Frei sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ohne ausreichende Frist mĂŒssten Unternehmen möglicherweise ihre Preise erhöhen. Dadurch drohten Wettbewerbsnachteile und womöglich Arbeitsplatzverluste.

ZusĂ€tzliche Stellen in der Verwaltung dĂŒrfe es fĂŒr die Zuckersteuer nicht geben. GrundsĂ€tzlich verteidigte Frei die Abgabe als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge.

CSU fordert spÀteren Start

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Vorschlag fĂŒr die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht, die ihn in den Bundestag einbringen sollen. Der CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann hatte bereits einen spĂ€teren Beginn verlangt: Statt im Juli 2027 solle die Steuer Anfang 2028 starten.

Welche GetrÀnke betroffen wÀren

Die Abgabe soll auf gezuckerte GetrĂ€nke mit mindestens fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter entfallen. Dazu zĂ€hlen nach den PlĂ€nen unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks und FruchtsaftgetrĂ€nke mit Zuckerzusatz.

Alkoholische GetrĂ€nke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails sollen ausgenommen bleiben. Gleiches gilt fĂŒr reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, ungesĂŒĂŸte Schorlen und GetrĂ€nke mit SĂŒĂŸungsmitteln.

Millioneneinnahmen fĂŒr Krankenkassen

Die Regierung strebt zudem eine Befreiung fĂŒr Betriebe an, die höchstens eine Million Liter im Jahr produzieren. Der Bund könnte durch die Steuer im kommenden Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, fĂŒr 2028 sind 925 Millionen Euro vorgesehen.

Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die BeitrÀge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer GetrÀnke zu senken.

Die geplante Zuckersteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusĂ€tzliche Einnahmen fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung schaffen und Hersteller zu RezepturĂ€nderungen bewegen. Nach dem Regierungsentwurf wĂŒrden vor allem stark gezuckerte ErfrischungsgetrĂ€nke erfasst; die konkrete Ausgestaltung bleibt fĂŒr Unternehmen deshalb entscheidend.

Internationale Erfahrungen sprechen dafĂŒr, dass gestaffelte Abgaben den Zuckergehalt von GetrĂ€nken beeinflussen können. In Großbritannien sank der durchschnittliche, verkaufsgewichtete Zuckergehalt der erfassten Softdrinks zwischen 2015 und 2024 deutlich, weil viele Hersteller ihre Rezepturen Ă€nderten. Auch aus Portugal und Frankreich werden RĂŒckgĂ€nge beim Zuckergehalt oder beim Absatz zuckergesĂŒĂŸter GetrĂ€nke berichtet.

Gesundheit und Belastung

FĂŒr die Bevölkerung wĂ€re die Wirkung nicht auf mögliche Preissteigerungen beschrĂ€nkt. Studien bringen einen hohen Konsum zuckergesĂŒĂŸter GetrĂ€nke mit einem erhöhten Risiko fĂŒr Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies in Verbindung. Modellrechnungen fĂŒr Deutschland sehen deshalb langfristig ein erhebliches PrĂ€ventionspotenzial.

Die von Thorsten Frei geforderten Übergangsfristen betreffen einen zentralen Umsetzungspunkt: Hersteller benötigen Zeit fĂŒr neue Rezepturen, Verpackungen und Lieferplanung. FĂŒr Verbraucher bleibt zugleich relevant, ob Unternehmen die Abgabe vollstĂ€ndig ĂŒber Preise weitergeben oder durch ProduktĂ€nderungen vermeiden. Politisch dĂŒrfte damit neben der Höhe der Einnahmen vor allem die Frage im Mittelpunkt stehen, wie einfach die Steuer verwaltet werden kann.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Zuckersteuer soll kommen: Welche GetrĂ€nke kĂŒnftig teurer werden“ (15.10.2026)

Der Beitrag ordne die geplante EinfĂŒhrung zum 1. Juli 2027, die betroffenen GetrĂ€nke und die erwarteten Einnahmen ein. Einen Schwerpunkt bilde die praktische Wirkung: Hersteller könnten Rezepturen Ă€ndern, wĂ€hrend Unternehmen und Gastronomie vor zusĂ€tzlichen Kosten und BĂŒrokratie warnten.

BR24: „Weniger Zucker und mehr Gesundheit: So wirkt die Zuckersteuer“ (15.10.2026)

Der Beitrag konzentriere sich auf wissenschaftliche Erfahrungen aus Großbritannien, Portugal und Frankreich sowie mögliche gesundheitliche Effekte. Anders als der NDR-Beitrag stelle er weniger die politische Umsetzung als die Frage in den Mittelpunkt, ob geringerer Zuckerkonsum langfristig Krankheiten verhindern könne.

Beide BeitrĂ€ge stellten die geplante Abgabe und den Anreiz zu RezepturĂ€nderungen heraus. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt zwischen Umsetzung, Kosten und gesundheitlicher Wirkung; offen bleibe, welche Übergangsfristen die Koalitionsfraktionen beschließen.

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