Ampel-Ministerien zahlen 30 Millionen fĂŒr externe Juristen
30.04.2024 - 06:50:17Die Ministerien der Ampel-Koalition haben seit Beginn der Legislaturperiode rund 30 Millionen Euro fĂŒr externe Rechtsanwaltskanzleien etwa zur Erstellung von Gutachten, Analysen, fĂŒr juristische PrĂŒfungen oder Beratungen ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrers der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2021 bis 8. April dieses Jahres. Die Ministerien der VorgĂ€ngerregierung der damaligen Kanzlerin Angela Merkel hatten in einem vergleichbaren Zeitraum mehr Geld fĂŒr externe juristische Beratung ausgegeben.
Wirtschaftsministerium gibt am meisten aus
Mit rund 16,5 Millionen Euro schlug bisher mehr als die HĂ€lfte der Beratungskosten der Ampel-Ministerien beim Wirtschaftsressort von Robert Habeck (GrĂŒne) zu Buche. Dahinter folgen das Bundesverkehrsministerium mit rund 5,4 Millionen und das Bundesgesundheitsministerium mit rund 3 Millionen Euro. Die VorgĂ€ngerregierung aus Union und SPD hatte rund zweieinhalb Jahre nach Beginn der Legislaturperiode im FrĂŒhjahr 2020 etwa 35 Millionen Euro fĂŒr externen juristischen Sachverstand ausgegeben, wie eine FDP-Anfrage ergeben hatte. Spitzenreiter bei den Ausgaben war damals das Bundesverkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer mit 16,9 Millionen Euro vor dem Bundesverteidigungsministerium (5,3) und dem Bundesinnenministerium (4).
Mehr als 10.000 Juristen in Ministerien und Behörden
Die Ministerien und deren nachgeordnete Behörden beschĂ€ftigen der Antwort zufolge selbst mehr als 10.000 Juristen. Brandner sagte, angesichts dieser Zahl sei es «bemerkenswert, dass viele Millionen Euro Steuergeld benötigt werden, um die juristische Beratung der Bundesregierung sicherzustellen». Das Innenministerium wies in seiner Antwort darauf hin, «dass es trotz des Vorhandenseins von eigenem juristischem Sachverstand AnwendungsfĂ€lle geben kann, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise fĂŒr eine angemessene AufgabenerfĂŒllung erforderlich und gemÀà den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist». Die PrĂŒfung obliege dem jeweiligen Bundesministerium selbst.


