US-Drohnen via Ramstein: Verfassungsbeschwerde erfolglos
15.07.2025 - 10:18:57Deutschland kann laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenĂŒber Menschen im Ausland haben. Es mĂŒsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Zweitens mĂŒsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen.
Mit Blick auf US-DrohneneinsĂ€tzen, die technisch ĂŒber die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfĂŒllt an. Eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 508/21)
Tödlicher Einsatz im Jemen
Die BeschwerdefĂŒhrer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschĂ€ftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren. Wegen der fĂŒr die EinsĂ€tze bedeutenden Rolle der MilitĂ€rbasis in Rheinland-Pfalz sehen die KlĂ€ger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.
Die amerikanischen StreitkrÀfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem GelÀnde im pfÀlzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfÀhiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.







