US-Drohnen, Ramstein

US-Drohnen via Ramstein: Verfassungsbeschwerde erfolglos

15.07.2025 - 10:18:57

Zwei Jemeniten verlangen von Deutschland Schutz vor US-Drohnenangriffen. Denn die pfÀlzische Air Base Ramstein spielt dabei eine zentrale Rolle. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

  • 2010 informierten die amerikanischen StreitkrĂ€fte, dass auf dem GelĂ€nde der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfĂ€higer Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa

    Uwe Anspach/dpa

  • Der Zweite Senat hat die Schutzpflicht der Bundesregierung fĂŒr AuslĂ€nder im Ausland geprĂŒft. (Archivbild)  - Foto: Uli Deck/dpa

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  • Das höchste deutsche Gericht beschĂ€ftigte sich mit einer Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen MĂ€nnern, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet worden waren. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa

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2010 informierten die amerikanischen StreitkrĂ€fte, dass auf dem GelĂ€nde der Air Base Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfĂ€higer Drohnen im Ausland gebaut werde. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpaDer Zweite Senat hat die Schutzpflicht der Bundesregierung fĂŒr AuslĂ€nder im Ausland geprĂŒft. (Archivbild)  - Foto: Uli Deck/dpaDas höchste deutsche Gericht beschĂ€ftigte sich mit einer Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen MĂ€nnern, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet worden waren. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa

Deutschland kann laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenĂŒber Menschen im Ausland haben. Es mĂŒsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Zweitens mĂŒsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen.

Mit Blick auf US-DrohneneinsĂ€tzen, die technisch ĂŒber die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfĂŒllt an. Eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. (Az. 2 BvR 508/21)

Tödlicher Einsatz im Jemen

Die BeschwerdefĂŒhrer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschĂ€ftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren. Wegen der fĂŒr die EinsĂ€tze bedeutenden Rolle der MilitĂ€rbasis in Rheinland-Pfalz sehen die KlĂ€ger auch die Bundesregierung in der Verantwortung.

Die amerikanischen StreitkrÀfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem GelÀnde im pfÀlzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfÀhiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.

@ dpa.de