BPOL, NRW

BPOL NRW: Inder schleust -15- Personen unter lebensbedrohlichen UmstÀnden Bundespolizei nimmt fest

07.02.2025 - 07:13:40 | presseportal.de

Aachen - Am 05.02.25 beobachtete eine Streife der Bundespolizei die Einreise eines Fahrzeugs aus Belgien kommend in die Bundesrepublik. Die Verfolgung des Pkw wurde auf der Bundesautobahn BAB 44 aufgenommen und es wurde einer grenzpolizeilichen Kontrolle zugefĂŒhrt.

BPOL NRW: Inder schleust -15- Personen unter lebensbedrohlichen UmstÀnden Bundespolizei nimmt fest - Foto: presseportal.de
BPOL NRW: Inder schleust -15- Personen unter lebensbedrohlichen UmstÀnden Bundespolizei nimmt fest - Foto: presseportal.de

Innerhalb der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich in dem Fahrzeug, welches fĂŒr -9- Insassen zugelassen ist, insgesamt -16- Personen befanden. Unter anderem war der Kofferraum, neben dem mitgefĂŒgten GepĂ€ck, mit fĂŒnf Personen besetzt. FĂŒr keine dieser Personen bestanden eine Absicherung oder ein Unfallschutz. Sie hielten sich lediglich an ihren GepĂ€ckstĂŒcken fest. Ein möglicher Unfall hĂ€tte hier erhebliche Folgen fĂŒr Leib und Leben haben können.

Weder der indische Fahrer (24), noch seine fĂŒnfzehn Begleitpersonen konnten gĂŒltige GrenzĂŒbertrittsdokumente vorweisen. Sie wurden belehrt und der Dienststelle der Bundespolizei in Eschweiler zugefĂŒhrt, wo sie durchsucht und vernommen wurden. Der 24-jĂ€hrige Inder gab an, dass er einen legalen Wohnsitz in Frankreich habe. Dies konnte durch die französischen Behörden jedoch negiert werden. Innerhalb der Vernehmungen der geschleusten Personen, welche allesamt die indische StaatsbĂŒrgerschaft haben, konnte ermittelt werden, dass der Fahrer von jeder dieser Personen zwischen 20 und 100EUR fĂŒr die Fahrt nach Deutschland verlangt hat. Ferner versprach er ihnen eine Einreise nach Deutschland ohne Polizeikontrolle.

Der Inder wurde wegen des Einschleusens von AuslÀndern unter lebensgefÀhrdender, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder schwerer GesundheitsgefÀhrdung zur Strafanzeige gebracht.

Jene Geschleuste, welche ein Asylbegehren in Deutschland geĂ€ußert haben oder bereits einer AuslĂ€nderbehörde in Deutschland zugewiesen sind, wurden an entsprechende Stellen weitergeleitet. Allen anderen wurde die Einreise verweigert und sie wurden nach Belgien zurĂŒckgewiesen.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
Stefanie Gleixner

Telefon: +49 241 / 568 37 - 1005
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