BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere nationale und internationale Haftbefehle und verweigert einem gewaltbereiten FuĂballanhĂ€nger die Einreise nach Deutschland
08.07.2024 - 11:13:38Mittels eines europĂ€ischen Haftbefehls war ein 48-jĂ€hriger bosnisch-herzegowinischer StaatsbĂŒrger von den Niederlanden zum Zwecke der Auslieferung ausgeschrieben. Er wurde wegen des illegalen Besitzes von Schusswaffen gesucht. Bei der Kontrolle in Aachen-Lichtenbusch wurde er nach erfolgter Einreise aus Belgien festgenommen und in den Polizeigewahrsam des PolizeiprĂ€sidiums Aachen eingeliefert. Am Folgetag wurde er dem Amtsgericht zwecks einer Festhalteanordnung vorgefĂŒhrt. Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Köln anhĂ€ngige Auslieferungsverfahren dauert zurzeit noch an.
Ein Marokkaner (26) war gleich durch zwei europĂ€ische Staaten im Schengener Informationssystem zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben. Er war im Fahndungssystem verzeichnet wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation bzw. wegen organisiertem und bewaffnetem RaubĂŒberfall sowie diverser Eigentumsdelikte. Er wurde auf der BundesstraĂe 56 im Kreis Heinsberg festgenommen und dem Gewahrsam der Kreispolizeibehörde Heinsberg zugefĂŒhrt, um ihn in Folge dessen dem Amtsgericht Geilenkirchen zwecks Festhalteanordnung vorzufĂŒhren. Hier steht zurzeit auch noch das bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln anhĂ€ngige Auslieferungsverfahren an.
Auch auf der BundesstraĂe 56 bei Heinsberg konnte ein 52-jĂ€hriger Gambier festgenommen werden, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Erschleichen von Leistungen zum Zwecke der Strafvollstreckung zur Festnahme ausgeschrieben war. Eine Haftstrafe konnte der Mann durch Begleichung einer Geldstrafe von 900,- Euro in letzter Sekunde abwenden.
Weiterhin auf der BundestraĂe 56 bei Heinsberg wurde eine Spanierin im Alter von 46 Jahren in einem Fernreisebus vorlĂ€ufig festgenommen. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zum Zwecke der Strafvollstreckung gesucht. Diese konnte durch eine Zahlung einer Geldstrafe von fast 1.280,- Euro die Freiheitsentziehung abwenden.
Der Bundespolizei gelang zudem die Verweigerung der Einreise eines aus den Niederlanden kommenden 50-jĂ€hrigen Portugiesen, welcher als gewalttĂ€tiger FuĂballanhĂ€nger hinlĂ€nglich polizeilich bekannt ist. Er war bereits wegen des Gebrauchs diverser Pyrotechnik sowie Gewalt- und Eigentumsdelikte in Erscheinung getreten. Nach Deutschland durfte er anlĂ€sslich der UEFA EM 2024 - nicht - einreisen. Er wurde in die Niederlande zurĂŒckgewiesen.
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