HZA-A: Zoll stoppt illegale Verbringung von Abfall / GefÀhrlicher Abfall wurde sichergestellt
22.01.2025 - 11:08:15Die Ladung des aus Ăsterreich kommenden Gespanns umfasste eine Holzkiste, eine Metallwanne sowie ein Ălfass. Hierin befand sich Abfall in Form von Wendeschneidplatten mit ĂlrĂŒckstĂ€nden und ölhaltigem Schleifstaub. Nach RĂŒcksprache mit der Regierung von Schwaben als zustĂ€ndige Abfallbehörde, handelt es sich um gefĂ€hrlichen Abfall.
Gegen den Fahrer wurde daher ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Verbringens von gefÀhrlichem Abfall eingeleitet.
Der AnhÀnger inklusive der BehÀltnisse mit den AbfÀllen wurde von den Zollbeamten sichergestellt.
Zusatzinformationen:
AbhĂ€ngig von der Art der AbfĂ€lle, der beabsichtigten Beseitigung oder Verwertung und den von der Verbringung berĂŒhrten Staaten oder Gebieten kann eine grenzĂŒberschreitende Verbringung von AbfĂ€llen verboten sein, dem Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der zustĂ€ndigen Behörden (den Zollbehörden mĂŒssen in diesem Fall das Notifizierungsformular (Anhang IA), das Begleitformular (Anhang IB) und die Zustimmungsbescheide aller zustĂ€ndigen, betroffenen Behörden vorgelegt werden) oder nur den allgemeinen Informationspflichten (Versandinformation nach Anhang VII VO (EG) Nr. 1013/2006) unterliegen. Die je nach konkretem Einzelfall erforderlichen Dokumente sind der Zollstelle im Rahmen der Abfertigung der AbfĂ€lle sowie bei sonstigen Kontrollen vorzulegen.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
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