HZA-A, Augsburger HZA-A: Augsburger Zöllner entdecken Hundewelpen
28.07.2025 - 07:33:39
Augsburg/Schwaben - Sechs Hundewelpen im Alter von etwa acht bis 16 Wochen fanden Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswerge des Hauptzollamts Augsburg kĂŒrzlich bei einer Kontrolle auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim. Die Malteser Welpen wurden in zwei Katzentransportboxen auf der LadeflĂ€che eines Sprinters transportiert. Zoll- und veterinĂ€rrechtliche Dokumente konnte der Fahrer fĂŒr die Tiere nicht vorweisen. Die Beamten zogen den Sprinter mit moldawischen Kennzeichen aus dem flieĂenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Beim Blick auf dessen LadeflĂ€che, stellten die Zöllner zwei Transportboxen fest. Die Boxen sind eigentlich fĂŒr den Transport einzelner Katzen vorgesehen, jedoch befanden sich darin jeweils drei Hundewelpen. Die Hunde waren auf dem Weg von Moldau nach Belgien. Dort waren sie laut Aussage des Fahrers fĂŒr dessen Familie und Nachbarschaft bestimmt. Die hinzugezogene TierĂ€rztin des VeterinĂ€ramts GĂŒnzburg bestĂ€tigte das Fehlen der fĂŒr die Einreise in die EU erforderlichen Dokumente und Impfungen als auch eine unzureichende GröĂe der Transportboxen. Die Welpen befanden sich abgesehen von einem hochgradigen Zeckenbefall in einem guten gesundheitlichen Zustand. Aufgrund der VerstöĂe wurden die sechs Hundewelpen vom VeterinĂ€ramt sichergestellt. AnschlieĂend wurden sie dem Tierheim GĂŒnzburg ĂŒbergeben. Dort werden die Welpen versorgt und nach erforderlicher QuarantĂ€ne und Impfung an neue Besitzer vermittelt. Das VeterinĂ€ramt GĂŒnzburg leitete zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der tierschutzwidrigen Transportbedingungen und der Nichteinhaltung von tierseuchenrechtlichen Bestimmungen ein. Zusatzinformationen: FĂŒr Hunde, Katzen und Frettchen (sogenannte Heimtiere) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der EuropĂ€ischen Union. Bei der Einreise oder Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat mit einem Heimtier (somit auch nach einem Urlaub auĂerhalb der EU) mĂŒssen verschiedene Dinge beachtet und mitgefĂŒhrt werden. Weitere Informationen finden Sie unter zoll.de im Bereich "Privatpersonen", Thema "Reisen". Das VeterinĂ€ramt GĂŒnzburg weist darauf hin, dass generell bei allen Tiertransporten aus DrittlĂ€ndern aber auch innerhalb der EU tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen erfĂŒllt werden mĂŒssen.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Tim Hagenbusch
Telefon: 0821 5012 161
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg ĂŒbermittelt durch news aktuell
http://ots.de/5cd9bd