BBezahlung der Geldstrafe bewahrt 38-JÀhrigen vor dem GefÀngnis
21.02.2024 - 09:23:49 | presseportal.de
Nachdem der 38-JĂ€hrige gegen 12:30 Uhr mit seinem PKW ĂŒber die Autobahn 30 aus den Niederlanden eingereist war, wurde das Auto von einer Streife der Bundespolizei auf dem Autobahnparkplatz Waldseite SĂŒd angehalten und kontrolliert.
Bei der ĂberprĂŒfung der Personalien des Fahrers stellten die Beamten fest, dass der 38-jĂ€hrige Pole per Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Er war im Februar 2020 wegen VerstoĂes gegen das Sprengstoffgesetz rechtskrĂ€ftig verurteilt worden. Aus diesen Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 2.000 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbĂŒĂen. Um nicht ins GefĂ€ngnis zu mĂŒssen, bezahlte der Mann die offene Geldstrafe bei der Bundespolizei.
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Ralf Löning
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