BVerhafteter kann Geldstrafe nicht zahlen - GefÀngnis
14.11.2024 - 12:05:28Der Mann wurde im Rahmen der vorĂŒbergehend wiedereingefĂŒhrten Binnengrenzkontrollen zu den Niederlanden in der Kontrollstelle an der Autobahn 30 auf dem Rastplatz Bentheimer Wald durch Bundespolizisten kontrolliert. Der 52-JĂ€hrige befand sich als Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg von Amsterdam nach Litauen. Ein Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft zur Festnahme.
Der Litauer war zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr gerichtlich zu einer Haftstrafe von 80 Tagen verurteilt worden, welche durch die Zahlung einer Geldstrafe von 3.200 Euro abgewendet werden könnte. Zudem galt es fĂŒr ihn noch Verfahrenskosten von ĂŒber 7.800 Euro zu begleichen. AuĂerdem interessierte sich die Justiz in zwei weiteren FĂ€llen fĂŒr seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Da der Verhaftete den notwendigen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, setzte er seine Reise nicht nach Litauen fort, sondern es ging fĂŒr ihn in die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt, in welche er noch am gleichen Abend durch die Bundespolizei eingeliefert wurde.
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