POL-SE, Elmshorn

Elmshorn - Unerlaubter Umgang mit AbfÀllen - Schrottsammeln ohne den Nachweis einer Qualifizierung und Genehmigung ist oftmals nicht legal

03.11.2023 - 10:48:03

Bad Segeberg - Am vergangenen Freitag (27.10.2023) ist einer Streife des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevieres Elmshorn ein Klein-Lkw aufgefallen, der offensichtlich mit Schrott beladen war. Der FahrzeugfĂŒhrer hielt gerade an einem Elektronik-Fachmarkt, um im Bereich der dortigen Abfallcontainer nach weiterem Elektroschrott zu suchen.

Die ÜberprĂŒfung des 24-jĂ€hrigen Mannes ergab, dass dieser keine Genehmigung fĂŒr seine TĂ€tigkeit vorlegen konnte. Eine solche Genehmigung ist jedoch nach dem Kreislaufwirtschaftgesetz erforderlich. Nur qualifizierte Menschen mit einer Genehmigung dĂŒrfen Elektroschrott einsammeln.

Der Fachdienst Abfall des Kreises Pinneberg rĂ€t, dass der angemeldete zur Abholung beauftragte Elektroschrott, wie Waschmaschinen, KĂŒhleschrĂ€nke, Elektroherde erst am Tag der Abholung bis 6.30 Uhr - frĂŒhestens am Vorabend - an die Straße gestellt wird. Der Hintergrund dafĂŒr ist, dass man die Gelegenheiten fĂŒr ungenehmigte Schrottsammlungen kurzhalten will, denn leider kommt es zu oft vor, dass nach Ausschlachtung von verwertbarem Material aus den ElektrogerĂ€ten die Reste dann einfach illegal an nicht dafĂŒr bestimmten PlĂ€tzen entsorgt werden.

Im vorliegenden Fall musste der 24-jÀhrige Schrottsammler seinen bereits eingesammelten Schrott unter Aufsicht der Beamten auf dem GelÀnde eines Betriebes mit erforderlicher Genehmigung wieder ausladen. ZusÀtzlich muss sich der Mann nun in einem Strafverfahren wegen des unerlaubten Umganges mit AbfÀllen verantworten.

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