HZA-BI: Zoll warnt vor gefÀhrlichem Feuerwerk aus dem Ausland
17.12.2025 - 13:20:42 | presseportal.deAlle im Handel erhĂ€ltlichen Feuerwerkskörper mĂŒssen getestet und mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfĂŒllt oder sogar gefĂ€lschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
"FĂŒr die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben.", betont Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld. "Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefĂ€hrlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, VerĂ€tzungen oder dem Verlust von GliedmaĂen und Augenlicht kommen."
FĂŒr bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist auĂerdem eine Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde erforderlich. Die Ăberwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den fĂŒr das Sprengstoffrecht zustĂ€ndigen Behörden der BundeslĂ€nder sowie der Bundesanstalt fĂŒr Materialforschung und -prĂŒfung (BAM). Der Zoll unterstĂŒtzt diese Behörden bei der Ăberwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefĂ€hrlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de
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