Schwarzarbeit

HZA-BI: Mindestlohnverstöße und Missachtung der Ausweispflicht im Taxi- und Mietwagengewerbe/ Bielefelder Zoll prüft gemeinsam mit Straßenverkehrsämtern, Polizei und Finanzämtern in OWL

16.06.2026 - 10:10:20 | presseportal.de

Bielefeld - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld (FKS) hat am Freitag, den 12.06.2026, in einer konzentrierten Aktion das Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region überprüft.

HZA-BI: Mindestlohnverstöße und Missachtung der Ausweispflicht im Taxi- und Mietwagengewerbe/Bielefelder Zoll prüft gemeinsam mit Straßenverkehrsämtern, Polizei und Finanzämtern in OWL - Bild: presseportal.de
HZA-BI: Mindestlohnverstöße und Missachtung der Ausweispflicht im Taxi- und Mietwagengewerbe/Bielefelder Zoll prüft gemeinsam mit Straßenverkehrsämtern, Polizei und Finanzämtern in OWL - Bild: presseportal.de

An der Aktion des Hauptzollamtes Bielefeld nahmen die Dienststellen in Herford und Paderborn teil. Insgesamt waren 50 Einsatzkräfte (davon 25 Zöllnerinnen und Zöllner) beteiligt. Unterstützt wurde der Zoll dabei von der Kreispolizei Herford, den Straßenverkehrsämtern der Kreise Herford, Lippe und Minden-Lübbecke sowie den Finanzämtern aus Detmold, Minden und Paderborn. Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt 36 Fahrerinnen und Fahrer an verschiedenen Taxiständen kontrolliert.

Der Zoll prüfte dabei insbesondere die Einhaltung der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Rechtmäßigkeit des Bezugs von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sowie das Vorliegen der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2026 in Höhe von 13,90 Euro je Stunde, gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 19 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden. Unter anderem geht es in sechs Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in drei Fällen um Sozialleistungsmissbrauch und in zwei Fällen besteht der Verdacht des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem wurde in acht Fällen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten missachtet. Der Zoll leitete noch vor Ort die sich ergebenden Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

An die in der vergangenen Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich jetzt, gerade hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, eingehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Taxi- und Mietwagenfirmen an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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