HZA-BI, Kettenfahrzeug

HZA-BI: Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2/ Bielefelder Zoll stoppt Gespann ohne Zolldokumente

20.05.2025 - 08:31:53 | presseportal.de

Bielefeld - Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld stoppten einen in Norwegen zugelassenen Kleintransporter mit AnhÀnger. Dieses Gespann hatte ein nicht alltÀgliches GefÀhrt geladen, welches das Interesse der Beamten auf der Autobahn 2 weckte.

HZA-BI: Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2/Bielefelder Zoll stoppt Gespann ohne Zolldokumente - Foto: presseportal.de
HZA-BI: Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2/Bielefelder Zoll stoppt Gespann ohne Zolldokumente - Foto: presseportal.de

Sie leiteten den Kleintransporter zur Kontrolle auf einen Parkplatz bei Bönen. Auf dessen AnhÀnger war ein M29C Weasel, ein US-amerikanisches ungepanzertes amphibisches Vollkettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg, geladen.

Der allein reisende 38-jĂ€hrige Fahrer gab an, auf dem Weg von Norwegen nach Frankreich zu sein, um das Kettenfahrzeug, welches er in Norwegen erworben habe, dort weiterzuverkaufen. Er hatte zwar Dokumente dabei, wie beispielsweise eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, jedoch fehlten eine Rechnung oder ein Kaufvertrag sowie erforderliche Zollpapiere fĂŒr die Einfuhr in das Gebiet der EuropĂ€ischen Union (EU). Daher leiteten die Zöllner aufgrund eines SchĂ€tzwertes fĂŒr das Fahrzeug in Höhe von 12.500 Norwegischen Kronen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Nachdem alle FormalitÀten erledigt waren, die Sicherheitsleistungen von 700 Euro auf die zu erwartenden Einfuhrabgaben sowie eine mögliche Geldstrafe hinterlegt wurden, konnte der 38-jÀhrige seine Reise fortsetzen.

Zusatzinformationen:

Waren aus Nicht-EU-LĂ€ndern dĂŒrfen grundsĂ€tzlich abgabenfrei eingefĂŒhrt werden: - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.

Falls diese genannten Freimengen ĂŒberschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgefĂŒhrten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mĂŒndlich anzumelden. Dort werden die dafĂŒr anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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