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BSpiel mit dem eigenen Leben - Jugendliche sorgen fĂŒr ZugverspĂ€tungen

18.03.2024 - 15:00:00

Borken (Schwalm-Eder-Kreis) - Weil drei Jugendliche im Bahnhof Borken auf einen Zug sprangen, waren Samstagnachmittag (16.3. / 17:02 Uhr) Beamte der Bundespolizeiinspektion Kassel im Einsatz. Zeugen gaben an, dass die Jugendlichen auf einen abfahrbereiten Regionalexpress gestiegen seien. Zu dem Zeitpunkt fuhren zwei ZĂŒge gleichzeitig ab, sodass zunĂ€chst unklar war, auf welchem der beiden ZĂŒge sich die Jugendlichen befanden. Reisende versuchten zudem vergeblich, durch Einreden die drei Unbekannten von ihrem Vorhaben abzubringen. In den Bahnhöfen Wabern und Treysa wurden die beiden ZĂŒge, die aus Borken kamen, nach den Jugendlichen abgesucht - ohne Erfolg. Eine Absuche der Strecke durch einen Polizeihubschrauber verlief ebenfalls ohne Ergebnis.

Erhebliche BeeintrÀchtigungen

Durch den Vorfall kam es zu knapp 70 Minuten VerspÀtung.

Personenbeschreibung

Die Jugendlichen sollen schwarz gekleidet und zudem vermummt gewesen sein. Weiterhin sollen sie schwarze Basecaps getragen haben. Weitere Hinweise liegen nicht vor.

Zeugen gesucht! Wer Angaben zu dem Fall oder den Jugendlichen machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr. 0561-816160 oder ĂŒber www.bundespolizei.de zu melden.

Hinweis der Bundespolizei

Das Betreten der Gleisanlagen ist fĂŒr Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefĂ€hrlich. ZĂŒge können sich relativ lautlos nĂ€hern und werden daher oft erst spĂ€t bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden ZĂŒgen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn ZĂŒge außerplanmĂ€ĂŸig verkehren, wie beispielsweise GĂŒterzĂŒge.

Kinder und Jugendliche informieren:

Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder ĂŒber diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zu Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Solche Aktionen können auch viel Geld kosten: Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen EinsĂ€tzen jeweils Kosten fĂŒr den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Ibrahim Aras
Telefon: 0561/81616 - 1010
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