BPOL, NRW

BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt innerhalb weniger Minuten mehrere gefÀhrliche GegenstÀnde

06.02.2025 - 08:25:20

Recklinghausen - Marl - Gestern Abend (5. Februar) kontrollierten Bundespolizisten innerhalb kurzer Zeit zwei MĂ€nner im Hauptbahnhof Recklinghausen. Im Rahmen der Maßnahmen beschlagnahmten die Beamten zwei Messer und zwei Teleskopschlagstöcke.

Gegen 22 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Recklinghausen. Hierbei wurden sie auf einen 23-JĂ€hrigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Die Frage, ob er verbotene oder gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhre, bejahte der russische StaatsbĂŒrger und wies die Beamten auf ein Messer in seiner Jackentasche hin. Bei dem Gegenstand handelte es sich um ein Einhandmesser, welches sich zugriffsbereit in der Tasche des Mannes aus Recklinghausen befand. Dies ist ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhĂ€ndig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhĂ€ndig geschlossen werden kann. GegenĂŒber den Uniformierten Ă€ußerte der Russe, dass er den gefĂ€hrlichen Gegenstand zur Selbstverteidigung bei sich trage. Die Bundespolizisten beschlagnahmten das Messer und leiteten gegen den jungen Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Nur circa fĂŒnf Minuten spĂ€ter wurden die EinsatzkrĂ€fte im RecklinghĂ€user Hauptbahnhof auf einen 30-JĂ€hrigen aufmerksam. Dieser wies sich gegenĂŒber den Beamten mit einem Personalausweis aus, wodurch seine IdentitĂ€t zweifelsfrei festgestellt wurde. Bei dem deutschen StaatsbĂŒrger stellten die Polizisten gleich mehrere gefĂ€hrliche GenstĂ€nde fest. Darunter befanden sich zwei Teleskopschlagstöcke sowie ein Einhandmesser. Die Schlagstöcke bestehen aus mehreren Segmenten. Durch das Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lassen sie sich auf ihre volle LĂ€nge ausfahren. Die Teleskopschlagstöcke können dabei eine maximale LĂ€nge von bis zu einem Meter erreichen. Aufgrund dessen, dass der Mann aus Marl kein berechtigtes Interesse fĂŒr das FĂŒhren der gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nde vorweisen konnte, beschlagnahmten die Beamten diese. Auch er wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten mĂŒssen.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ĂŒbermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5b0527

@ presseportal.de