BPOL, NRW

BPOL NRW: GefÀlschte Dokumente, Drogen und Messer - Bundespolizei nimmt zweifach Gesuchten fest

06.02.2024 - 11:09:46

Gelsenkirchen - Am gestrigen Mittag (5. Februar) nahmen Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Marihuana Geruch wahr. Dieser fĂŒhrte zu einem Mann, der bereits von einer Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Zudem fĂŒhrte er neben gefĂ€hrlichen und verbotenen GegenstĂ€nden, totalgefĂ€lschte Dokumente und eine höhere Summe Bargeld mit sich.

Gegen 11:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Bei dem Passieren eines 41-JĂ€hrigen nahmen die Beamten einen Marihuana Geruch wahr, welcher von diesem ausging. Als die EinsatzkrĂ€fte ihn aufforderten sich auszuweisen, hĂ€ndigte er ihnen ein kroatisches IdentitĂ€tspapier sowie einen kroatischen FĂŒhrerschein aus. WĂ€hrend der Inaugenscheinnahme stellten die Polizisten fest, dass es sich bei den Dokumenten um TotalfĂ€lschungen handelte. Die Beamten konfrontierten den bosnisch-herzegowinischen StaatsbĂŒrger mit den Entdeckungen und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten neben einer geringen Menge Cannabiskraut und einem PlastikgefĂ€ĂŸ mit Heroin, auch ein Neck Knife auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches fĂŒr das Tragen am Hals konzipiert ist. Dieses Messer ist in seiner GrĂ¶ĂŸe so angepasst, dass es bequem mit sich gefĂŒhrt werden kann ohne viel Platz zu beanspruchen. Die Klinge des Neck Knife ist feststehend. In seiner Geldbörse wurden zudem 4.100 Euro Bargeld aufgefunden. Zu der Herkunft des Geldes befragt, machte der Bosnier widersprĂŒchliche Angaben. Neben dem Bargeld, wurde in seinem Portemonnaie auch eine Bankkarte aufgefunden, welche nicht auf ihn ausgestellt war. Zu deren Herkunft, konnte der Mann ebenfalls keine eindeutigen Angaben machen.

Mittels eines Fingerabdruckscans wurde die IdentitĂ€t des TatverdĂ€chtigen zweifelsfrei festgestellt. Zudem ergaben ÜberprĂŒfungen, dass er sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhĂ€lt und ein Einreiseverbot besteht. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann suchen ließ. Das Landgericht Essen verurteilte den 41-JĂ€hrigen im Juni 2017 rechtskrĂ€ftig wegen schweren Raubes in zwei FĂ€llen. Nur fĂŒnf Monate spĂ€ter, im November 2017 wurde er erneut wegen schweren Raubes rechtskrĂ€ftig verurteilt. Der Gesuchte hat nun noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 917 Tagen zu verbĂŒĂŸen.

Die Bundespolizisten stellten die Drogen, das Messer, das Bargeld, die totalgefĂ€lschten Dokumente und die Bankkarte sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung, GeldwĂ€sche, VerstĂ¶ĂŸen gegen das Waffen- und BetĂ€ubungsmittelgesetz sowie wegen UrkundenfĂ€lschung ein. Der Verurteilte wurde anschließend von den Beamten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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