BPOL, NRW

BPOL NRW: Schlagring, Einhandmesser, Kubotan - Bundespolizei stellt 34-JÀhrigen mit gefÀhrlichen GegenstÀnden

18.11.2024 - 08:34:21

Dortmund - Herdecke - Gestern Mittag (17. November) ĂŒberprĂŒften Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Dortmund. Bei einer Durchsuchung stellten sie schließlich mehrere gefĂ€hrliche und verbotene GegenstĂ€nde bei diesem fest. Eine AllgemeinverfĂŒgung regelt derzeit das Verbot von MitfĂŒhren von gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nden fĂŒr den Hauptbahnhof Dortmund.

Gegen 13:25 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof, als sie auf einen 34-JĂ€hrigen aufmerksam wurden. WĂ€hrend einer Personenkontrolle wies dieser sich gegenĂŒber den Beamten mit seinem Personalausweis aus. Die Frage, ob er verbotene oder gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhre, verneinte der deutsche StaatsbĂŒrger, wurde jedoch zunehmend nervös. Als die Polizisten den Rucksack des Mannes aus Herdecke durchsuchten, fanden sie jedoch einen Schlagring, ein Einhandmesser sowie ein Kubotan auf.

Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen fĂŒr die Finger versehen ist. Bei dem Einhandmesser handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhĂ€ndig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhĂ€ndig geschlossen werden kann. Der Kubotan ist eine Nahkampfwaffe, die in verschiedenen, vor allem asiatischen, Kampfsportarten zum Einsatz kommt. Es handelt sich im Prinzip um einen kurzen Stock, der unter anderem aus Metall, Aluminium, Holz oder auch aus Kunststoff hergestellt wird.

Nachdem der Deutsche durch die Uniformierten mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten stellten die GegenstĂ€nde sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der VerstĂ¶ĂŸe gegen das Waffengesetz ein.

In dem Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember wurde eine AllgemeinverfĂŒgung unter anderem fĂŒr den Hauptbahnhof Dortmund erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.

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