BPOL NRW: Schreckschusspistole im HandgepÀck - Bundespolizei stellt Waffe bei Luftsicherheitskontrolle sicher
21.07.2025 - 14:45:19 | presseportal.de
Die verstĂ€ndigte Bundespolizei ĂŒbernahm umgehend die weiteren MaĂnahmen. Der Mann gab an, die Waffe versehentlich in seiner Tasche vergessen zu haben. Eine entsprechende Belehrung wegen des Straftatvorwurfs nach dem Waffengesetz erfolgte unmittelbar. Die Schreckschusspistole wurde sichergestellt und der Reisende zur Dienststelle gebracht.
Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des VerstoĂes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen wurde dem 64-JĂ€hrigen die Weiterreise gestattet.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das MitfĂŒhren von Waffen oder waffenĂ€hnlichen GegenstĂ€nden im HandgepĂ€ck verboten ist - unabhĂ€ngig davon, ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt.
RĂŒckfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Mathias KĂ€mpfer
Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041
E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de
Postfach 980125
51129 Köln
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ĂŒbermittelt durch news aktuell
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.

