Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Schwerpunkteinsatzes gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen - Bundespolizei in Köln zieht Bilanz

13.01.2026 - 09:03:05

Köln - Im Rahmen des dritten bundesweiten Schwerpunkteinsatzes zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität an Bahnhöfen führte die Bundespolizei auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln umfangreiche Kontrollmaßnahmen durch. Der Einsatz fand von Freitag, 9. Januar 2026, bis Sonntag, 11. Januar 2026, statt und knüpfte an die bundesweit abgestimmten Maßnahmen an, die zeitgleich an insgesamt 43 Bahnhöfen umgesetzt wurden. (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6194620)

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln stellten die eingesetzten Kräfte acht Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände fest. Sämtliche Verstöße wurden durch männliche Personen im Alter zwischen 16 und 41 Jahren begangen. Im Rahmen der Kontrollen wurden unter anderem folgende gefährliche Gegenstände festgestellt und aus dem Verkehr gezogen:

Der Schwerpunkt der Feststellungen lag erwartungsgemäß im Kölner Hauptbahnhof. Darüber hinaus kam es auch an den Haltepunkten Köln Hansaring und Köln Geldernstraße/Parkgürtel zu entsprechenden Feststellungen.

Exemplarisch für die Einsatzlage steht neben dem bereits veröffentlichten Fall mit der Machete im Zug (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6193965), der Fall eines 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der im Kölner Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Er führte neben zwei Schraubenziehern und zwei Zangen zusätzlich ein Einhandmesser sowie zwei sogenannte "Neck Knives" mit sich. Neben dem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung erfüllten die Messer den Tatbestand des Waffengesetzes, sodass zusätzlich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wurde. Ein weiterer Sachverhalt ereignete sich am Bahnhof Köln-Hansaring, wo bei einem 17-Jährigen ein Teleskopschlagstock festgestellt wurde.

Im Zuständigkeitsbereich Köln unterstreichen die Ergebnisse insbesondere die präventive Wirkung der Allgemeinverfügung: Jeder sichergestellte gefährliche Gegenstand ist ein Gegenstand weniger, der in Konfliktsituationen eingesetzt und die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährden könnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
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Stephanie Reuver

Telefon: +49 (0) 221 16093-1401
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