BPOL, NRW

BPOL NRW: StuntverdÀchtiger Fahrerwechsel, Auffinden eines Teleskopschlagstocks und Mitfahrer ohne Ausweisdokumente

Veröffentlicht am: 26.03.2024 um 15:36 Uhr | presseportal.de

Aachen - Am Dienstagmorgen staunten die Beamten der Bundespolizei nicht schlecht, als sie ein Fahrzeug mit Insassen aus den Niederlanden zunĂ€chst bei der Einreise beobachteten und beim Anhaltevorgang auf der Schurzelterstraße einen stuntverdĂ€chtigen Fahrerwechsel prĂ€sentiert bekamen.

Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle - Bild: presseportal.de
Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle - Bild: presseportal.de

Die Beamten konfrontierten die beiden angehenden "Stuntfahrer" ĂŒber ihre kĂŒnstlerischen FĂ€higkeiten und verlangten zunĂ€chst die Ausweisdokumente. Dabei konnte sich der jetzige 32-jĂ€hrige albanische Fahrer mit einem deutschen Aufenthaltstitel und einem gĂŒltigen FĂŒhrererschein ausweisen. Der 42-jĂ€hrige deutsche Beifahrer, der zuvor Fahrer des Fahrzeuges war, konnte sich lediglich mit einem Foto seines Personalausweises ausweisen. Einen FĂŒhrschein blieb er den Beamten schuldig, was sich auch spĂ€ter als den Grund fĂŒr das halsbrecherische Manöver darstellte.

Im Heck des Fahrzeuges saß zudem noch ein tĂŒrkischer Mitfahrer, der den Beamten eine ĂŒber ein Jahr abgelaufene Aufenthaltskarte aushĂ€ndigte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges nach weiteren Ausweisdokumenten wurde in der Mittelkonsole ein verfĂ€lschter belgischer FĂŒhrerschein aufgefunden, den der jetzige Beifahrer als seinen ausgab. Der belgische FĂŒhrerschein wies UnregelmĂ€ĂŸigkeiten in der Drucktechnik auf und wurde sichergestellt. Im Kofferraum fanden die Beamten zudem noch einen Teleskopschlagstock. Da hier zunĂ€chst der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der UrkundenfĂ€lschung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag, wurden die beiden jeweils am Steuer befindlichen "Fahrer" einer Streife der Landespolizei am PolizeiprĂ€sidium Aachen ĂŒbergeben.

Der Mitfahrer blieb zunĂ€chst im Gewahrsam der Bundespolizei. Er wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen und der Anzeige wegen der unerlaubten Einreise mit einer Anlaufbescheinigung an das zustĂ€ndige AuslĂ€nderamt in Aachen verwiesen. Der 42-jĂ€hrige Deutsche wurde neben den bereits genannten Straftaten, noch wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht.

Das Bild in der Pressemappe ist pressefrei.

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