BPOL NRW: Verbotener Elektroschocker im GepÀck entdeckt - Bundespolizei stellt Waffe sicher
14.07.2025 - 08:58:34Der Gegenstand befand sich im aufgegebenen GepĂ€ck eines 42-jĂ€hrigen marokkanischen Staatsangehörigen, der mit dem Flug FR 2359 in Richtung Agadir (Marokko) reisen wollte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroschocker nicht ĂŒber das erforderliche PrĂŒfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) verfĂŒgte.
Elektroschocker ohne BKA-PrĂŒfzeichen gelten nach dem Waffengesetz (WaffG) als verbotene Waffen. Der Gegenstand wurde durch die Bundespolizei sichergestellt.
Nach eigenen Angaben wollte der Mann den Elektroschocker einem Freund mitbringen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren gemÀà § 52 Absatz 3 Nummer 1 Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen konnte die Person ihre Reise mit dem vorgesehenen Flug fortsetzen.
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