BPOL, NRW

BPOL NRW: Verbotener Elektroschocker im GepÀck entdeckt - Bundespolizei stellt Waffe sicher

14.07.2025 - 08:58:34

Flughafen Köln/Bonn - Am Morgen des 11. Juli 2025 entdeckten EinsatzkrÀfte der Bundespolizei bei einer Kontrolle am SperrgepÀckschalter des Flughafens Köln/Bonn einen verbotenen Elektroschocker im GepÀck eines Reisenden.

Der Gegenstand befand sich im aufgegebenen GepĂ€ck eines 42-jĂ€hrigen marokkanischen Staatsangehörigen, der mit dem Flug FR 2359 in Richtung Agadir (Marokko) reisen wollte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroschocker nicht ĂŒber das erforderliche PrĂŒfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) verfĂŒgte.

Elektroschocker ohne BKA-PrĂŒfzeichen gelten nach dem Waffengesetz (WaffG) als verbotene Waffen. Der Gegenstand wurde durch die Bundespolizei sichergestellt.

Nach eigenen Angaben wollte der Mann den Elektroschocker einem Freund mitbringen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren gemĂ€ĂŸ § 52 Absatz 3 Nummer 1 Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Person ihre Reise mit dem vorgesehenen Flug fortsetzen.

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