HZA-BS: ZOLL deckt illegalen Aufenthalt in vier FĂ€llen in SĂŒdniedersachsen auf
Veröffentlicht am: 13.01.2026 um 15:00 Uhr | presseportal.de
Bei einer Verbundkontrolle zusammen mit der Polizei am 06.01.2026 in Göttingen hat der ZOLL dann drei weitere asiatische Personen in Restaurants und einem Nagelstudio festgestellt, bei denen ebenfalls der Verdacht des illegalen Aufenthalts vorliegt. Auch hier konnte bei einem Arbeitnehmer nur ein Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU festgestellt werden. Ein anderer Arbeitnehmer konnte nur ein abgelaufenes Schengen-Visum vorweisen. AuĂerdem war diese Person ĂŒber das Schengener Informationssystem (SIS (ein grenzĂŒberschreitendes Datenbanksystem fĂŒr Polizeibehörden)) ausgeschrieben. Daher wurde diese Person sofort in Gewahrsam genommen und dem Haftrichter zwecks Abschiebehaft vorgefĂŒhrt. Der vierte sich illegal aufhaltende Arbeitnehmer konnte sich gar nicht ausweisen und versuchte zunĂ€chst zu flĂŒchten. Nach verhinderter Flucht brachte auch eine erkennungsdienstliche Behandlung keine weiteren Erkenntnisse zur IdentitĂ€t der Person und sie wurde ebenfalls in Gewahrsam genommen.
Gegen alle Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet sowie gegen die Arbeitgeber wegen der Beihilfe. Die Arbeitgeber hĂ€tten sich vor Beginn der BeschĂ€ftigung der Personen vergewissern mĂŒssen, dass diese einen gĂŒltigen, deutschen Aufenthaltstitel besitzen, welcher zur Aufnahme einer BeschĂ€ftigung in Deutschland berechtigt. Die weiteren auslĂ€nderrechtlichen MaĂnahmen werden durch die AuslĂ€nderĂ€mter geprĂŒft.
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