HZA-BS: ZOLL stellt illegale BeschĂ€ftigung in sechs FĂ€llen in Goslar, Göttingen und Hannoversch MĂŒnden fest
08.04.2026 - 10:00:13 | presseportal.de
Auf einem Bauvorhaben in Göttingen prĂŒften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig nach dem SchwarzarbeitsbekĂ€mpfungsgesetz die BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dabei wurden unter anderem vier sĂŒdosteuropĂ€ische Staatsangehörige aus einem Nicht-EU-Land angetroffen. Alle vier Personen gaben an, bei einer deutschen Firma mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet beschĂ€ftigt zu sein und auf dem Bauvorhaben Fassaden- und DĂ€mmungsarbeiten durchzufĂŒhren. Im Besitz eines fĂŒr die ErwerbstĂ€tigkeit erforderlichen, deutschen Aufenthaltstitels waren sie jeweils nicht.
Auch nicht im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels war ein sĂŒdostasiatischer StaatsbĂŒrger, der vom ZOLL in einem Nagelstudio in Hannoversch MĂŒnden arbeitend angetroffen wurde. In einem weiteren Nagelstudio, diesmal in Goslar, traf die FKS einen anderen sĂŒdostasiatischen StaatsbĂŒrger bei der AusĂŒbung seiner BeschĂ€ftigung an. Dieser hĂ€lt sich zwar grundsĂ€tzlich legal im Bundesgebiet auf, die ErwerbstĂ€tigkeit in dem geprĂŒften Betrieb war laut den Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel aber nicht erlaubt.
In allen FĂ€llen wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet sowie die zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörden unterrichtet, die letztendlich ĂŒber die weiteren auslĂ€nderrechtlichen MaĂnahmen entscheiden.
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Nadine Laufer
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E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
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