Rechtsprechung, KriminalitÀt

HZA-BS: ZOLL stellt illegalen Aufenthalt in Göttingen und Goslar fest / Prostituierte in fremder Privatwohnung mit Kinderzimmer tÀtig

13.02.2026 - 12:00:08

Braunschweig - Letzte Woche Samstag, am 07.02.2026, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Göttingen des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig im Stadtgebiet Göttingen eine sĂŒdamerikanische Prostituierte festgestellt, die weder im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels noch der Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) war. Die Zöllnerinnen und Zöllner erstaunte besonders, dass sich die ProstitutionsstĂ€tte in einer fremden Privatwohnung mit Kinderzimmer befand.

Gegen die Prostituierte wurde umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und ihr wurde die weitere TĂ€tigkeit untersagt. Das Ordnungsamt der Stadt Göttingen forderte die AuslĂ€nderin außerdem auf, die Wohnung unverzĂŒglich zu verlassen, da es sich um keine erlaubte ProstitutionsstĂ€tte nach § 12 ProstSchG handelte.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die AuslĂ€nderin bereits am 19.01.2026 durch die Bundespolizei an der deutsch-schweizerischen Grenze zurĂŒckgewiesen wurde und danach offensichtlich illegal eingereist ist. Am 22.01.2026 stellte sie ein Asylgesuch in der Aufnahmeeinrichtung in Friedland, tauchte dann aber vor Beginn der Antragsbearbeitung unter. Über die weiteren auslĂ€nderrechtlichen Maßnahmen hat nun die zustĂ€ndige AuslĂ€nderbehörde zu entscheiden.

Bei weiteren Kontrollen der FKS Göttingen im Stadtgebiet Goslar vergangenen Dienstag, den 10.02.2026, stellten Zöllnerinnen und Zöllner einen sich in der Bundesrepublik Deutschland illegal aufhaltenden Fahrer eines Autotransporters fest, der gerade dabei war, Kraftfahrzeuge bei einem AutohÀndler zu entladen.

Es handelte sich bei dem Fahrer um einen OsteuropĂ€er aus dem Nicht-EU-Ausland, der die fĂŒr eine ErwerbstĂ€tigkeit in Deutschland notwendigen Dokumente nicht mit sich fĂŒhrte und lediglich eine kurzfristige litauische Aufenthaltserlaubnis vorlegen konnte.

Der Zoll leitete daher ein Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt ein. Über die weiteren auslĂ€nderrechtlichen Maßnahmen entscheidet die zustĂ€ndige AuslĂ€nderbehörde. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Die weiteren Ermittlungen gegen Arbeit- und Auftraggeber schließen sich noch an.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Laufer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
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