BFund im HandgepĂ€ck - Bundespolizei stellt PatronenschlĂŒsselanhĂ€nger am Bremer Flughafen sicher
29.04.2025 - 14:53:07Einen eher ungewöhnlichen Fund machten im Auftrag der Bundespolizei die Luftsicherheitsassistenten der Firma I-SEC am Montagabend gegen 17:05 Uhr am Bremer Flughafen. Bei der Luftsicherheitskontrolle eines Fluggastes zeigte sich beim Röntgen in dessen HandgepÀck eine vermeintliche Gewehrpatrone.
Polizeibeamte des Bundespolizeireviers am Bremer Flughafen wurden hinzugezogen und inspizierten die Patrone des sogenannten Nato-Kalibers 5,56 x 45 mm. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um scharfe Munition, sondern um eine unbrauchbar gemachte und zum SchlĂŒsselanhĂ€nger umgebaute Patrone handelte.
Offensichtlich war dem 40-jĂ€hrigen Bremer nicht bewusst, dass dieser besondere SchlĂŒsselanhĂ€nger in seinem HandgepĂ€ck zu Problemen fĂŒhren könnte. Denn obwohl die Patrone keine Treibladung mehr enthielt, hĂ€tte er den SchlĂŒsselanhĂ€nger, da dieser den Anschein echten Munition erweckt, nicht im HandgepĂ€ck mitfĂŒhren dĂŒrfen.
Die Bundespolizeiinspektion Bremen weist daraufhin, dass Patronen, Waffen oder gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde bei Flugreisen grundsĂ€tzlich im HandgepĂ€ck verboten sind, aber eben auch Deko-Objekte und SchmuckstĂŒcke, die wie echte gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde aussehen ebenfalls nicht erlaubt sind. Durch die Mitnahme solcher GegenstĂ€nde kann es an der Luftsicherheitskontrollstelle auch zu lĂ€ngeren Kontrollzeiten kommen. Das kann im ungĂŒnstigsten Fall auch dazu fĂŒhren, dass FluggĂ€ste ihren Flug verpassen.
Dieser Reisende hatte GlĂŒck: Zwar stellten die Bundespolizisten seinen SchlĂŒsselanhĂ€nger sicher, aber seinen Flug nach Istanbul erreichte er noch rechtzeitig. Ganz ohne Unannehmlichkeiten kommt er dennoch nicht davon, da das MitfĂŒhren von munitionsĂ€hnlichen GegenstĂ€nden in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ihm nun BuĂgeld droht.
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