KriminalitÀt, Polizei

Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Endstation A8: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 10:23 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Freilassing/Schwarzbach - Nach Deutschland konnten sie einreisen, jedoch wohl anders als gedacht: FĂŒr zwei MĂ€nner fĂŒhrte der Weg am Mittwoch (28. Oktober) direkt in eine Justizvollzugsanstalt. KrĂ€fte der Bundespolizei stellten bei Grenzkontrollen auf der A8 innerhalb weniger Stunden insgesamt drei offene Haftbefehle fest. Bei einem der MĂ€nner entdeckten die Beamten zudem eine mutmaßlich verĂ€nderte Fiktionsbescheinigung.
Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Endstation A8: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle - Bild: presseportal.de

Gegen Mittag kontrollierten EinsatzkrĂ€fte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 38-jĂ€hrigen serbischen Staatsangehörigen an der Kontrollstelle auf der A8. Beim Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs nach dem Mann suchte. Zudem lag eine weitere Fahndungsausschreibung derselben Staatsanwaltschaft zur Aufenthaltsermittlung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Doch damit nicht genug. Bei der Durchsuchung des Mannes und seiner mitgefĂŒhrten Sachen fanden die Bundespolizisten eine deutsche Fiktionsbescheinigung, deren GĂŒltigkeitsdatum offenbar handschriftlich verĂ€ndert worden war. Gegen den 38-JĂ€hrigen besteht daher zusĂ€tzlich der Verdacht des VerĂ€nderns von amtlichen Ausweisen. Da der Mann die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 386 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten wenig spĂ€ter in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.

Nur wenige Stunden spĂ€ter endete an derselben Kontrollstelle auch die Reise eines 32-jĂ€hrigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der ÜberprĂŒfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft WĂŒrzburg hatte den Mann wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung sowie rĂ€uberischer Erpressung zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Insgesamt muss der 32-JĂ€hrige noch eine Restfreiheitsstrafe von 1.138 Tagen verbĂŒĂŸen. Auch ihn brachten die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt.

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