Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Mit neuen PĂ€ssen und Personalien / Bundespolizei bringt zwei Georgier in Haft
05.11.2024 - 14:48:16Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in der Nacht auf Samstag bei der Einreise aus Ăsterreich die Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung. In dem Fahrzeug befanden sich die Halterin des Wagens, eine 43-jĂ€hrige Ukrainerin, sowie zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 36 und 39 Jahren. Die Frau, die in Nordrhein-Westfalen wohnt, konnte sich ordnungsgemÀà ausweisen. Die beiden MĂ€nner legten den Beamten ReisepĂ€sse vor, die erst im Sommer dieses Jahres ausgestellt worden waren.
Die FahndungsĂŒberprĂŒfung verlief zunĂ€chst negativ. Die Beamten stellten beim Abgleich der FingerabdrĂŒcke jedoch fest, dass beide unter anderen Personalien bereits in Deutschland polizeibekannt sind. Gegen den 39-JĂ€hrigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Der Verurteilte hatte die vom Gericht geforderte Geldstrafe in Höhe von fast 200 Euro nicht beglichen. Der Georgier war zudem erst im vergangenen August in sein Heimatland abgeschoben worden. Die AuslĂ€nderbehörde Paderborn hatte gegen den Migranten in der Folge ein bis August 2026 gĂŒltiges Einreise- und Aufenthaltsverbot fĂŒr die Bundesrepublik verhĂ€ngt.
Auch der 36-JĂ€hrige wurde von den deutschen Justizbehörden gesucht. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen schweren Diebstahls vor. Der StraftĂ€ter hatte demnach noch ausstehende Justizschulden von ĂŒber 4.200 Euro.
Nachdem die mittellosen Georgier erfolglos versucht hatten, unerlaubt mit neuen Personalien in das Bundesgebiet einzureisen, wurden sie nach der Anzeigenbearbeitung und RichtervorfĂŒhrung in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Nach der Strafhaft sollen die MĂ€nner in ihr Heimatland zurĂŒckgewiesen werden. Die Ukrainerin wurde auf freien FuĂ entlassen. Die Bundespolizei ermittelt gegen die Frau nun wegen versuchten Einschleusens von AuslĂ€ndern.
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