Bundespolizeidirektion MĂŒnchen: Zahlreiche Fahndungstreffer bei Grenzkontrollen/ Bundespolizei vollstreckt elf Haftbefehle
Veröffentlicht am: 12.03.2025 um 14:02 Uhr | presseportal.de
Neun offene Haftbefehle in Bereich Lindau
In der Nacht auf Dienstag (11. MĂ€rz) kontrollierte die Bundespolizei im Stadtgebiet Lindau die Insassen eines Fernbusses mit Routing MĂŒnchen-Lyon. Bei einem serbischen Staatsangehörigen stellten die Beamten eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Deggendorf fest. Der 31-JĂ€hrige wurde mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht, da er eine Geldstrafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz nicht bezahlt hatte. Nachdem der Serbe den geforderten Betrag in Höhe von 108 Euro beglichen hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Nicht ganz so glimpflich ging es fĂŒr einen moldauischen Staatsangehörigen aus, den Lindauer Bundespolizisten am Sonntag (9. MĂ€rz) in den frĂŒhen Morgenstunden ĂŒberprĂŒften. Der 48-JĂ€hrige war als Passagier in einem Fernbus mit Routing Lyon-MĂŒnchen unterwegs und am GrenzĂŒbergang Hörbranz (BAB 96) einer Einreisekontrolle unterzogen worden. Dabei ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen vorlag. Der Moldauer war im Januar 2023 vom Amtsgericht GĂŒnzburg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da der Verhaftete nicht in der Lage war, seine Justizschulden zu begleichen, muss er nun eine 60-tĂ€gige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.
Bereits am Samstagvormittag (8. MĂ€rz) war der Lindauer Bundespolizei ein deutscher Staatsangehöriger ins Netz gegangen, der von der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht wurde. Die Beamten hatten auf einem Parkplatz im Lindauer Stadtgebiet die Insassen eines Fahrzeugs mit schweizerischer Zulassung kontrolliert. Dabei wies sich der 27-JĂ€hrige mit seinem deutschen Reisepass aus. Die Bundespolizisten ermittelten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen Steuerhinterziehung vorlag. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe von ĂŒber 1.300 Euro konnte der Deutsche eine Haftstrafe abwenden.
Auch am Freitag (7. MĂ€rz) stand der Fahndungscomputer nicht still. Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Bahnhof Lindau-Reutin einen griechischen Staatsangehörigen. Bei der ĂberprĂŒfung des Mannes fanden die Beamten heraus, dass der 35-JĂ€hrige mit insgesamt sechs Vollstreckungshaftbefehlen wegen VerstöĂen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz sowie einer Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg-FĂŒrth gesucht wurde. Der Grieche hatte es strikt unterlassen, GeldbuĂen der NĂŒrnberger VerkehrsĂŒberwachung zu bezahlen. Nachdem er die geforderten GeldbetrĂ€ge in Höhe von rund 400 Euro begleichen konnte, entlieĂen ihn die Bundespolizisten auf freien FuĂ.
Zwei Fahndungstreffer bei FĂŒssen und Pfronten
In der Nacht auf Dienstag (11. MĂ€rz) kontrollierten Kemptener Bundespolizisten einen rumĂ€nischen Staatsangehörigen bei der Einreise am GrenzĂŒbergang FĂŒssen (BAB 7). Bei der ĂberprĂŒfung stellten die Beamten fest, dass der 62-JĂ€hrige von der Staatsanwaltschaft Fulda mit Vollstreckungshaftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht wurde. AuĂerdem lag gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da der RumĂ€ne die vom Gericht verhĂ€ngte Geldstrafe von ĂŒber 1.200 Euro nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten zur VerbĂŒĂung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Am Freitag (7. MĂ€rz) hatten Kemptener Bundespolizisten in den frĂŒhen Morgenstunden am GrenzĂŒbergang Pfronten-Steinach ein SUV mit albanischer Zulassung gestoppt. Der Fahrer des Fahrzeugs konnte sich mit einem gĂŒltigen albanischen Reisepass ausweisen. Bei der ĂberprĂŒfung seiner Dokumente fanden die Beamten heraus, dass der Mann seinen legalen visafreien Aufenthaltszeitraum im Schengen-Gebiet bereits um 20 Tage ĂŒberzogen hatte und deshalb der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise bestand. Bei den Ermittlungen stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass gegen den 55-JĂ€hrigen bereits unter anderen Personalien ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorlag. Der Albaner war 2018 vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei FĂ€llen verurteilt worden. Nachdem er einen Teil seiner Strafe verbĂŒĂt hatte, war er in sein Heimatland abgeschoben worden. Mit seiner RĂŒckkehr in die Bundesrepublik wurde nun die ausstehende Restfreiheitsstrafe fĂ€llig. Die Bundespolizisten lieferten den Albaner in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo der 55-JĂ€hrige fĂŒr die Dauer von knapp sechs Monaten bleiben muss.
RĂŒckfragen bitte an:
Andreas Hafenmayer
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer StraĂe 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1011
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Kempten schĂŒtzt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Ăsterreich, um
grenzĂŒberschreitende KriminalitĂ€t und irregulĂ€re Migration zu
verhindern.
Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen fĂŒr die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.
Der ZustÀndigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, UnterallgÀu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien StÀdte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
Original-Content von: Bundespolizeidirektion MĂŒnchen ĂŒbermittelt durch news aktuell
