KriminalitÀt, Polizei

BGefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Veröffentlicht am: 31.03.2026 um 14:12 Uhr | presseportal.de

Cloppenburg - Am Montagnachmittag kam es in Cloppenburg auf der Bahnstrecke von Oldenburg nach Bramsche zu einem gefÀhrlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

BPOL-BadBentheim: GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Bild: presseportal.de
BPOL-BadBentheim: GefÀhrlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Bild: presseportal.de

Unbekannte hatten offenbar eine Fahrradfelge auf die Gleise gelegt. Der Vorfall ereignete sich gegen 15:30 Uhr auf der Strecke von Oldenburg nach Bramsche.

Nachdem ein in Richtung Bramsche fahrender Zug der Nordwestbahn mit einer in den Gleisen liegenden Fahrradfelge kollidierte, brachte der TriebfahrzeugfĂŒhrer die Bahn durch eine Schnellbremsung zum Stehen. GlĂŒcklicherweise wurde keiner der ca. 50 Reisenden im Zug verletzt. Die Strecke musste gesperrt werden. Durch den Vorfall erhielten fĂŒnf ZĂŒge eine GesamtverspĂ€tung von 155 Minuten und es kam zu zwei TeilausfĂ€llen. Der LokfĂŒhrer wurde vor Ort abgelöst und der Zug musste mit einem Ersatztriebfahrzeug zurĂŒck in den Bahnhof Cloppenburg gefahren werden.

Am Einsatz beteiligt waren je eine Streife der Bundespolizei und eine Streife der Landespolizei, sowie vier Fahrzeuge der Feuerwehr.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefÀhrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 21 838 0 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrĂŒcklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer BeeintrĂ€chtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche AnsprĂŒche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen EigengefĂ€hrdung bei unerlaubten GleisĂŒberschreitungen können ĂŒberfahrene GegenstĂ€nde weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende ZĂŒge sind sehr leise und werden daher sehr spĂ€t wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich lĂ€nger als der eines Straßenfahrzeuges.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressestelle
Marcel Fehr
Telefon: 05924 7892-2401
E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de
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