HZA-DA: Weltverbrauchertag am 15. MĂ€rz 2024 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger
15.03.2024 - 13:28:23Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur PrĂŒfung ĂŒbergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefĂ€hrlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete PrĂŒfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
HĂ€ufig handelt es sich bei bedenklichen Waren um ProduktfĂ€lschungen. Die anonymen Hersteller ĂŒbernehmen keine Haftung oder Verantwortung fĂŒr die FĂ€lschungen. "Das kann dann auch gerne mal teuer werden", so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt. "Denn schlecht produzierte Ware geht oft schnell kaputt. Bei der vermeintlich gĂŒnstigen Luxus-Uhr, kann man den Verlust vielleicht noch verkraften. Doch wenn gefĂ€lschte Elektronik zu HausbrĂ€nden fĂŒhrt, steht man schnell alleine mit dem Schaden da."
Der Zoll rĂ€t daher allen Verbrauchern, Originalprodukte zu erwerben. Hier drohen keine QualitĂ€tsmĂ€ngel oder Gesundheitsgefahren, denn die Hersteller garantieren fĂŒr ihre Waren.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: [email protected]
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