Dillenburg - Herborn: Mitarbeitern des regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill fiel gestern bei Herborn ein Langholzlaster auf. Die EinschĂ€tzung der Verkehrsexperten, dass dieses mit Fichten-StĂ€mmen beladene GefĂ€hrt deutlich ĂŒberladen war, bestĂ€tigte sich wenig spĂ€ter. Das Gespann aus Sattelzugmaschine und sogenanntem NachlĂ€ufer mit Zulassung im Hochsauerlandkreis brachte 48,1 Tonnen - bei erlaubten 40 Tonnen - auf die Waage. AuĂerdem brachte es eine LĂ€ngenmessung des Gespanns auf 24 Meter. GrundsĂ€tzlich konnte der Fahrer hierfĂŒr eine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Als Auflage fĂŒr diese Erlaubnis hatte die Genehmigungsbehörde in NRW der Spedition allerdings vorgegeben, eine zusĂ€tzliche Versicherung abzuschlieĂen. Diese konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Ein Anruf bei der zustĂ€ndigen Verkehrsbehörde in NRW hatte zur Folge, dass diese die Genehmigung komplett widerrief.
POL-LDK: Kontrolle von Langholzlaster hat Konsequenzen - Foto: presseportal.de
Im Ergebnis untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Hierzu mussten Teile der HolzstĂ€mme abgeladen und durch einen weiteren Transport abgeholt werden. Auf den Spediteur kommt nun ein Gewinnabschöpfungsverfahren in Höhe von rund 2.600 Euro zu. Den Fahrer erwartet ein BuĂgeld in Höhe von 190 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Guido Rehr, Pressesprecher
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