E-Scooter-Kontrollwoche vom 10. bis 16. November
07.11.2025 - 09:59:57Bei E-Scootern handelt es sich nicht um Spiel- und Spaßgeräte, sondern um Kraftfahrzeuge. Sie unterliegen den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Verstöße können mit Bußgeldern, Fahrverboten oder sogar einer Strafanzeige geahndet werden. Im schlimmsten Fall droht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Neben den Kontrollen informieren die Kollegen der Zentralen Prävention am 10. November von 10 bis 14 Uhr an einem Informationsstand in der Schoenstraße (gegenüber der Mensa der Hochschule Kaiserslautern) über die Regeln und Vorschriften zur E-Scooter-Nutzung sowie zu verkehrs- und kriminalpräventiven Themen.
Weitere Informationen zur Nutzung von E-Scootern finden Sie in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) https://s.rlp.de/33b-9- Die Stadt Kaiserslautern hat ebenfalls Informationen zur Nutzung der E-Scooter und zu den Abstellverbotszonen unter folgendem Link zusammengefasst: https://s.rlp.de/BabLz |elz
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Polizeipräsidium Westpfalz
Polizeidirektion Kaiserslautern
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