BPOLI, Bundespolizei

BPOLI EF: Bundespolizei stellt verbotenen Gegenstand am Flughafen Erfurt-Weimar sicher

26.07.2024 - 13:27:50

Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar - Am spĂ€ten Donnerstagnachmittag wurde am Flughafen Erfurt-Weimar eine 22-jĂ€hrige Koreanerin an der Luftsicherheitskontrolle fĂŒr einen Flug nach Antalya vorstellig. Im Rahmen der luftsicherheitsmĂ€ĂŸigen Kontrolle des HandgepĂ€cks wurde ein verdĂ€chtiger Gegenstand festgestellt. Bei der manuellen ÜberprĂŒfung kam ein ReizstoffsprĂŒhgerĂ€t zum Vorschein, das zudem kein Zulassungs- und PrĂŒfzeichen aufgewiesen hat.

Die Frau wurde durch die Bundespolizei zum Sachverhalt und dem Grund fĂŒr das verbotswidrige MitfĂŒhren des SprĂŒhgerĂ€tes befragt. Die Bundespolizei hat den Gegenstand sichergestellt. Gegen die Reisende wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eröffnet.

Da nach Abschluss der PrĂŒfung keine weiteren Gefahren fĂŒr die Luftsicherheit ausgingen, konnte die Frau ihre Ausreise nach Antalya antreten.

Die Bundespolizei stellt im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen an FlughĂ€fen immer wieder Waffen, waffenĂ€hnliche und gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde fest. Diese haben im mitgefĂŒhrten GepĂ€ck nichts zu suchen. Demnach sind insbesondere folgende GegenstĂ€nde fĂŒr FluggĂ€ste und deren HandgepĂ€ck verboten: a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige GerĂ€te, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind, b) BetĂ€ubungsgerĂ€te, die speziell dazu bestimmt sind, eine BetĂ€ubung oder BewegungsunfĂ€higkeit zu bewirken, c) spitze oder scharfe GegenstĂ€nde, die schwere Verletzungen hervorrufen können, d) Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefĂ€hrden können, e) stumpfe GegenstĂ€nde, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können und f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und BrandsĂ€tze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefĂ€hrden.

Sollten Reisende Fragen zu expliziten GegenstÀnden haben, ist es ratsam, das Beförderungsunternehmen oder die Bundespolizei vor Reiseantritt zu kontaktieren.

RĂŒckfragen bitte an:

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