Fahren ohne Versicherungsschutz - kein Kavaliersdelikt Gleich zwei FĂ€lle von abgelaufenen Versicherungskennzeichen
03.03.2025 - 22:30:20 | presseportal.de
So konnte bei einem 17-jĂ€hrigen in Simmern festgestellt werden, dass dieser ohne gĂŒltigen Versicherungsschutz auf seinem Roller unterwegs gewesen ist.
Auch in Simmern wurde ein 25-jÀhriger E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da die am Fahrzeug montierten Kennzeichen abgelaufen waren.
In beiden FĂ€llen werden gegen Fahrer und Halter entsprechende Anzeigen vorgelegt.
Die Polizei Simmern weiĂt in diesem Zusammenhang darauf hin:
Seit dem 01.03.2025 benötigen Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen. So verlieren alle blauen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 28.02.2025 automatisch ihre GĂŒltigkeit. In diesem Jahr bedeutet dies: Wechsel von Blau auf GrĂŒn. Bei einem Unfall kann der FahrzeugfĂŒhrer ohne gĂŒltiges Kennzeichen fĂŒr den Schaden haftbar gemacht werden.
Es gilt:
Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fÀhrt, macht sich strafbar - auch gegen die Halter der betroffenen Kraftfahrzeuge wird eine Anzeige vorgelegt. Dies kann empfindliche Geldstrafen zur Folge haben.
RĂŒckfragen bitte an:
Polizeidirektion Koblenz
Polizeiinspektion Simmern
Bingener StraĂe 14
Telefon: 06761/9210
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