Veröffentlicht am: 17.06.2026 um 07:34 Uhr |
presseportal.de
FluĂbach / Winterspelt - Bei Kontrollen im Bereich des gewerblichen GĂŒterverkehrs durch Beamte der Schwerlastgruppe des PolizeiprĂ€sidiums Trier stoppten die Beamte einen völlig schrottreifen rumĂ€nischen Kastenwagen, untersagten diesem umgehend die Weiterfahrt und stellten die Kennzeichen aufgrund gravierender MĂ€ngel sicher. Am Dienstagmorgen stoppten Beamte einen rumĂ€nischen Kastenwagen auf der BAB A-1 auf dem Autobahnparkplatz FluĂbach, der bereits im Vorfeld durch seine schwarze Abgaswolke unĂŒbersehbar war. Bei der nĂ€heren Inaugenscheinnahme durch die Beamten konnten neben einem Defekt der Abgasanlage weitere gravierende MĂ€ngel festgestellt werden. So waren die Federbeine und der Seitenschweller gebrochen. Aufgrund der festgestellten, erheblichen MĂ€ngel, wurde das Fahrzeug bei einem örtlichen Kraftfahrzeug-SachverstĂ€ndigen vorgestellt und bezĂŒglich der Verkehrssicherheit untersucht. Dieser stellte die völlige Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges fest was zur Folge hatte, dass die Kennzeichen und Zulassung des Fahrzeugs sichergestellt wurden und der zustĂ€ndigen KV Bernkastel-Wittlich - Zulassungsstelle ĂŒbergeben wurden, die das Fahrzeug auĂer Betrieb setzte. Gegen den Fahrer wurde ein BuĂgeldverfahren und gegen das Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Die Ladung musste im Anschluss auf ein zweites Fahrzeug umgeladen werden und der verkehrsunsichere Kastenwagen musste ebenfalls aufgeladen und abtransportiert werden. Auf der BAB A-60 bei Winterspelt stoppten Beamten der Schwerlastkontrollgruppe am Dienstagmorgen auĂerdem ein Pkw-Gespann aus Tschechien, dessen Fahrer im internationalen GĂŒterverkehr einen Pool nach Belgien transportiert hatte und sich nun auf dem RĂŒckweg nach Tschechien befand. Bei der Kontrolle stellten die Beamten im Kofferraum des Pkw eine mobile Tankstelle fest, welche ein Fassungsvermögen von 210 Liter hatte und noch zu 1/3 befĂŒllt mit Dieselkraftstoff fĂŒr den Pkw war. Da diese mobile Tankstelle unter die Freistellung gemÀà Gefahrgutrecht fiel, konnten diesbezĂŒglich keine VerstöĂe festgestellt werden. Jedoch wurde der Dieselkraftstoff durch den ebenfalls vor Ort befindlichen Zoll nachversteuert. Da das Gespann im gewerblichen GĂŒterverkehr unterwegs war und die zulĂ€ssige Gesamtmasse des Gespanns ĂŒber 3,5 Tonnen lag, hĂ€tte im Pkw ein Fahrtenschreiber verbaut sein mĂŒssen und der Fahrer und Beförderer im Besitz einer Lizenz fĂŒr den gewerblichen GĂŒterverkehr sein mĂŒssen. Da aber weder ein Fahrtenschreiber verbaut war und der Fahrer auch keine Lizenz vorweisen konnte, wurden durch die Beamten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt und eine Sicherheitsleistung einbehalten.