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FW Weinheim: Rauchwarnmelder löst Feuerwehreinsatz in der Hannah Arendt Straße in Weinheim aus. Feuerwehr verschafft sich zerstörungsfrei Zugang zu Wohnung und gibt Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht.

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 15:25 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Weinheim - Am Sonntagvormittag wurde die Feuerwehr Weinheim gegen 10:45 Uhr zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in einem Mehrfamilienhaus alarmiert. Das akustische Signal war deutlich zu hören. Da die betroffene Wohnung verschlossen und niemand anwesend war, verständigten aufmerksame Nachbarn die Feuerwehr. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren weder Rauch noch Brandgeruch feststellbar. Da ein Brand innerhalb der verschlossenen Wohnung dennoch nicht ausgeschlossen werden konnte, musste sich die Feuerwehr Zugang verschaffen. Zunächst versuchten die Einsatzkräfte, die Wohnungseingangstür zerstörungsfrei zu öffnen. Nachdem dies nicht gelang, wurde ein alternativer Zugang über die Dachterrasse einer benachbarten Wohnung gewählt. Mithilfe spezieller Werkzeuge gelang es schließlich, die betroffene Wohnung ohne Beschädigung zu öffnen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Feuerwehrangehörigen weder Rauch noch Feuer fest. Der ausgelöste Rauchwarnmelder wurde außer Betrieb genommen. Die Ursache für die Auslösung ließ sich nicht feststellen. Anschließend verschlossen die Einsatzkräfte die Wohnung wieder. Im Einsatz waren Kräfte der Feuerwehr Weinheim aus den Abteilungen Stadt und Sulzbach. Gegen 11:45 Uhr war der Einsatz beendet.
FW Weinheim: Rauchwarnmelder löst Feuerwehreinsatz in der Hannah Arendt Straße in Weinheim aus. Feuerwehr verschafft sich zerstörungsfrei Zugang zu Wohnung und gibt Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht. - Bild: presseportal.de

Rauchwarnmelder retten Leben. Auch Fehlalarme ernst nehmen

Die Feuerwehr Weinheim weist darauf hin, dass jeder Rauchwarnmelderalarm ernst genommen werden muss. Auch wenn sich wie in diesem Fall kein Brand bestätigt, ist die frühzeitige Verständigung der Feuerwehr richtig.

Insbesondere bei verschlossenen Wohnungen lässt sich von außen oftmals nicht feststellen, ob tatsächlich eine Gefahr besteht. Wer einen Rauchwarnmelder hört und die Ursache nicht zweifelsfrei klären kann, sollte die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen.

So lassen sich Fehlalarme vermeiden

Rauchwarnmelder benötigen regelmäßige Pflege und Kontrolle. Die Feuerwehr empfiehlt:

1. Regelmäßig prüfen: Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich entsprechend den Herstellerangaben kontrollieren und die Prüftaste betätigen.

2. Sauber halten: Staub, Schmutz und kleine Insekten können Fehlalarme verursachen. Deshalb die Geräte und ihre Raucheintrittsöffnungen entsprechend den Herstellerangaben reinigen.

3. Batterien beachten: Bei austauschbaren Batterien auf Warnsignale achten und diese rechtzeitig ersetzen. Bei fest eingebauten Langzeitbatterien muss bei erschöpfter Batterie der gesamte Melder ersetzt werden.

4. Richtigen Montageort wählen: Wasserdampf, Kochdunst und Staub können Rauchwarnmelder auslösen. Deshalb sind die vorgeschriebenen Montageorte und die Herstellerangaben zu beachten.

5. Geräte rechtzeitig austauschen: Rauchwarnmelder sollten spätestens nach zehn Jahren beziehungsweise entsprechend den Herstellerangaben ersetzt werden.

Wichtig ist, einen Rauchwarnmelder nach einem Fehlalarm nicht dauerhaft außer Betrieb zu lassen. Ein defektes Gerät muss zeitnah ersetzt werden.

Rauchwarnmelder sind in Baden-Württemberg Pflicht

In Baden-Württemberg schreibt die Landesbauordnung Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen vor, in denen bestimmungsgemäß Menschen schlafen. Hierzu zählen insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer und entsprechend genutzte Gästezimmer. Auch Rettungswege innerhalb der Wohnung, beispielsweise Flure, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die rechtliche Grundlage bildet § 15 Absatz 9 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt nach der Landesbauordnung den unmittelbaren Besitzern, beispielsweise den Bewohnern einer Mietwohnung.

Die Feuerwehr Weinheim empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die vorhandenen Rauchwarnmelder regelmäßig auf Funktion und Alter zu überprüfen.

Denn eines ist im Brandfall sicher, ein Rauchwarnmelder, der im Ernstfall rechtzeitig alarmiert, rettet Leben.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Weinheim

Telefon: 06201/82183
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit.feuerwehr@weinheim.de
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