(487 / 2024) Einsatzintensivste Nacht steht bevor - Polizei Göttingen ist gut auf Silvesternacht vorbereitet, mehr EinsatzkrÀfte im Dienst
30.12.2024 - 14:24:03In der UniversitÀtsstadt setzt die Polizei auch in diesem Jahr auf eine verstÀrkte, sichtbare PrÀsenz an den potentiellen Brennpunkten in der unmittelbaren Innenstadt. Hierzu zÀhlen u. a. der Wilhelmsplatz, der Markt (Altes Rathaus/GÀnseliesel), der Waageplatz sowie der Robert-Gernhardt- und der Albaniplatz.
Im Stadtteil Göttingen-Grone bildet u. a. der Bereich rund um den Jona Platz erneut einen polizeilichen Schwerpunkt. Nach den gewalttĂ€tigen Ăbergriffen auf EinsatzkrĂ€fte im vergangenen Jahr mit insgesamt dreizehn verletzten EinsatzkrĂ€ften (siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5686000) hat die Inspektionsleitung ihr Einsatzkonzept entsprechend angepasst. So wurde in Vorbereitung auf die Silvesternacht die PolizeiprĂ€senz in diesem Stadtteil bereits in den zurĂŒckliegenden Wochen sichtbar erhöht. Die verstĂ€rkte Bestreifung wird angesichts des nĂ€her rĂŒckenden Jahreswechsels weiter fortgesetzt.
"Die Polizeiinspektion Göttingen fĂŒhrt bereits im Vorfeld der Silvesternacht einen Sondereinsatz mit einem erhöhten KrĂ€fteansatz durch. In der Nacht des Jahreswechsels selbst werden in diesem Jahr mehr EinsatzkrĂ€fte an den bekannten Schwerpunkten im Stadtgebiet prĂ€sent sein und fĂŒr Sicherheit sorgen", sagt Nolte. "Erneute ZwischenfĂ€lle wie im letzten Jahr sind nicht hinnehmbar und dĂŒrfen sich auch nicht wiederholen. Gegen erkennbar aggressive, pöbelnde, rĂŒcksichtslose oder gar gewaltbereite Personen werden wir konsequent und niedrigschwellig einschreiten. Durch diese Entschlossenheit wollen wir sich möglicherweise entwickelnde MassenphĂ€nomene, wie z.B. das Bewerfen von Einsatz- und RettungskrĂ€ften mit Feuerwerkskörpern, von vornherein unterbinden. Im Namen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten appelliere ich an die Vernunft und RĂŒcksicht aller Feiernden. GenieĂen Sie diese ganz besondere Nacht des Jahres, feiern Sie ausgelassen und fröhlich. Ăbergriffe auf EinsatzkrĂ€fte gehören nicht dazu."
Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 18.12.2024
Böllerverbot in der Göttinger Innenstadt
Zum Schutz von Menschen und GebĂ€uden gilt zur Jahreswende 2024/2025 in der gesamten Göttinger Innenstadt wieder ein Verbot fĂŒr Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschlieĂlich des Albani-Parkplatzes darf am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025 kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezĂŒndet werden. FĂŒr die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsĂ€tzlich verboten. Wer gegen das sogenannte Böllerverbot verstöĂt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem BuĂgeld rechnen. Die Stadt Göttingen und die Polizeiinspektion Göttingen werden gemeinsam entsprechende Kontrollen durchfĂŒhren: Bereits am frĂŒhen Abend des 31. Dezember werden Streifenteams der Polizei in der Innenstadt unterwegs sein, die Situation beobachten und bei VerstöĂen ggf. Verwarnungsgelder festsetzen sowie Böller beschlagnahmen. Ziel der Streifen ist es vor allem, zu informieren und dadurch prĂ€ventiv zu wirken. DarĂŒber hinaus will die Stadt schriftlich auch alle Verkaufsstellen fĂŒr Feuerwerkskörper unterrichten. Bereits in den letzten Jahren war der Einsatz von Feuerwerk der Kategorie F2 in der Innenstadt verboten. Mit einer entsprechenden Anordnung können Polizei und OrdnungskrĂ€fte einfacher durchgreifen, wenn sie den Einsatz von verbotenem Feuerwerk bemerken. Das 2016 erstmals verfĂŒgte Verbot wurde bei den letzten Jahreswechseln weitgehend eingehalten. Pyrotechnische GegenstĂ€nde der Kategorie F2 sind erkennbar an der Kennzeichnung "Kat. F2" und dĂŒrfen in diesem Jahr nur vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschlieĂlich am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt, allerdings nur auĂerhalb der Innenstadt. Zur Kategorie F2 zĂ€hlen Feuerwerke, insbesondere Kleinfeuerwerke wie Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, SchwĂ€rmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw. Auf den Verkaufsverpackungen ist die Kategorie angegeben, so dass bereits beim Kauf grundsĂ€tzlich Klarheit herrschen sollte, dass diese Produkte in der Silvesternacht nicht in der Innenstadt abgefeuert werden dĂŒrfen. Die entsprechende AllgemeinverfĂŒgung zum Böllerverbot wurde im Amtsblatt 23/2024 vom Montag, 16. Dezember 2024, veröffentlicht. (siehe auch https://www.goettingen.de/portal/meldungen/boellerverbot-in-der-goettinger-innenstadt-900003580-25480.html)
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