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BBahnhof Harburg: Betrunken und ohne Fahrschein im ICE- Bundespolizei muss nicht wegefÀhige Frau in Gewahrsam nehmen-

24.08.2025 - 12:19:33 | presseportal.de

Hamburg - Am 24.08.2025 gegen 00.20 Uhr nahmen Bundespolizisten eine betrunkene Frau (w.32) im Bahnhof Hamburg-Harburg in Gewahrsam. Zuvor konnte die offensichtlich stark betrunkene Frau in einem ICE auf der Fahrt von Bremen nach Hamburg gegenĂŒber einem Zugbegleiter keinen Fahrschein vorweisen. Da sich die 32-JĂ€hrige im Zug auch nicht ausweisen wollte, wurde kurz vor Einfahrt des Zuges in den Bahnhof Harburg eine Streife der Bundespolizei zur UnterstĂŒtzung telefonisch angefordert. Ein Streifenteam erreichte den ICE und konnte die deutsche Staatsangehörige schlafend im Zug feststellen. Die Frau konnte nach mehreren Versuchen durch die eingesetzten Bundespolizisten geweckt werden.

BPOL-HH: Bahnhof Harburg: Betrunken und ohne Fahrschein im ICE- Bundespolizei muss nicht
BPOL-HH: Bahnhof Harburg: Betrunken und ohne Fahrschein im ICE- Bundespolizei muss nicht "wegefÀhige" Frau in Gewahrsam nehmen- - Foto: presseportal.de

"Die Frau war aber so betrunken, dass sie orientierungslos, sowie nicht mehr "wegefĂ€hig" war und am Bahnsteig ohne Fremdeinwirkung zu Boden stĂŒrzte. Sie konnte sich kaum noch auf den Beinen halten und wurde von eingesetzten Bundespolizisten gestĂŒtzt zum Bundespolizeirevier in den Bahnhof Hamburg-Harburg verbracht. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab um 00.45 Uhr einen Wert von 2,21 Promille."

Ein angeforderter Arzt stellte die GewahrsamsfĂ€higkeit der Frau fest. Anschließend bekam die 32-JĂ€hrige mit festem Wohnsitz in Niedersachsen (Landkreis Nienburg/Weser) in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei ausreichend Gelegenheit zur AusnĂŒchterung. Nach einer Nacht in der Zelle konnte die Beschuldigte gegen 09.00 Uhr wieder "wegefĂ€hig" entlassen werden. Ein entsprechendes Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichung-Fahren ohne Fahrschein im Zug) wurde eingeleitet.

Wiederholt warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg in diesem Zusammenhang:

"Leider kommt es durch stark alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen, immer wieder zu schweren UnfÀllen im Bahnbereich. HÀufig gefÀhrden sich alkoholisierte Personen durch ihr gefÀhrliches Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

"RC"

RĂŒckfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar RĂŒdiger Carstens ("RC")
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord

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22045 Hamburg

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