Hannover - Am vergangenen Wochenende wollte ein 20-jĂ€hriger ĂŒber den Flughafen Hannover in den Urlaub nach Griechenland fliegen. In der Luftsicherheitskontrollstelle bewiesen die Luftsicherheitsassistenten*innen wieder einmal ein scharfes Auge. Im HandgepĂ€ck des jungen Mannes fiel ihnen ein verdĂ€chtiger Gegenstand auf, der etwas anderes darstellte, als er tatsĂ€chlich war. Zur genaueren Kontrolle wurde daraufhin die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der nunmehr folgenden genauen Kontrolle stellte sich der Gegenstand auf den ersten Blick als Taschenlampe dar. Auf den zweiten Blick jedoch entpuppte sich die Lampe als eine Taschenlampe mit einem integrierten Taser. Da der festgestellte Taser die entsprechend erforderlichen PrĂŒfzeichen nicht aufwies und einen Gegenstand des tĂ€glichen Gebrauches nachempfunden ist, man somit seine Eigenschaft als Taser nicht erkennen kann, ist jeglicher Umgang damit verboten. Somit ein VerstoĂ gegen das Waffengesetz. Der 20-jĂ€hrige gab an, dass die "Taschenlampe" seinem Bruder gehöre und er gar nicht wisse, wie diese in sein HandgepĂ€ck gelangt sei. Die Taschenlampe mit der zusĂ€tzlichen Taserfunktion wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und der Mann konnte mit einer Strafanzeige nach dem Waffengesetz im GepĂ€ck die Weiterreise antreten.
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